Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).
Neben den Altlasten der industriellen Entwicklung gibt es auch Altlasten durch militärische Nutzung der Flächen.
Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.
Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen gebührenpflichtigen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.
Bitte beachten Sie: Auskünfte können nur Sie persönlich bei uns einholen.
Deshalb ist Vorsicht geboten, wenn externe Dienstleister einen solchen Service kostenpflichtig anbieten.
Haben Sie Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung? Bitte melden Sie uns das unverzüglich.
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
Ihren Namen und Anschrift,
die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist, fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei
Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:
Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Sie erhalten dann eine Mitteilung, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Der Gebührenbescheid wird Ihnen im Anschluss übersandt.
Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Bitte beachten Sie: Auskünfte können nur Sie persönlich bei uns einholen.
Deshalb ist Vorsicht geboten, wenn externe Dienstleister einen solchen Service kostenpflichtig anbieten