Durch ein besonderes Erlaubnisverfahren soll sichergestellt werden, dass während der Durchführung von Veranstaltungen weder Besucher und Besucherinnen noch Teilnehmer und Teilnehmerinnen Verkehrsgefahren ausgesetzt werden. Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet über die notwendigen begleitenden Maßnahmen, wie etwa die Einrichtung von Verkehrsbeschränkungen (zum Beispiel Straßensperrungen und Haltverbote).
Grundsätzlich gilt, dass Veranstaltungen möglichst nur auf weniger bedeutsamen Straßen zugelassen werden sollen, um die Beeinträchtigungen für den allgemeinen Straßenverkehr möglichst gering zu halten.
Wissenswertes
Eine "mehr als verkehrsübliche" Inanspruchnahme von Straßen, die eine Erlaubnispflicht begründet, liegt vor, wenn die Benutzung der Straßen für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise beteiligter Fahrzeuge eingeschränkt wird. Veranstaltungen, bei denen Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden und für die somit eine Erlaubnispflicht besteht, sind insbesondere
Volksläufe und -wanderungen, an denen mehr als 500 Personen teilnehmen oder Kreis-, Landes- und/oder Bundesstraßen mit benutzt werden,
Volksradfahrten,
Radtourenfahrten und Radrennen,
Festumzüge aus Anlass von Schützenfesten, Vereinsjubiläen, Heimatfesten oder ähnlichem,
Straßenfeste und Jahrmärkte,
motorsportliche Veranstaltungen wie Rallyes, Slalomwettbewerbe oder Orientierungsfahrten.
Dabei ist zu beachten, dass Rennen mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich verboten sind. Von diesem Verbot kann nur die Bezirksregierung eine Ausnahme erteilen.
Für Veranstaltungen im übrigen Kreisgebiet und solche, die örtlich nicht auf eine Stadt beschränkt sind oder die über das Kreisgebiet hinausgehen, richten Sie Ihren Antrag bitte an das Fachgebiet Straßenverkehr des Kreises als zuständige Genehmigungsbehörde.
Wenn sich eine Veranstaltung auf das Gebiet der Stadt Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo bezieht, dann richten Sie Ihren Antrag bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.