Für Lkw über 7,5 Tonnen sowie alle Lkw mit Anhänger gibt es in der Hauptreisezeit -vom 01. Juli bis 31. August eines jeden Jahres- zusätzliche Fahrverbote.
An Samstagen in der Zeit von 07:00 - 20:00 Uhr dürfen diese Lkw auf den meisten Autobahnen nicht fahren. Um welche Autobahnen es sich genau handelt, können Sie unter Rechtsgrundlagen lesen.
Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen fahren:
Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen befördert werden:
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Achtung!
Antragsteller aus den Städten Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo wenden sich bitte direkt an ihre Stadtverwaltung.
Zuständig ist in Bad Salzuflen und Lemgo das Tiefbauamt, in Detmold der Fachbereich Bau- und Verkehrswesen und in Lage das Ordnungsamt.
Der Transport muss dringend sein. Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe reichen nicht.
Folgende Angaben sind erforderlich:
vollständige Personalien
die Kennzeichen von Zugfahrzeug und ggf. Anhänger
Abgangs- und Zielort
Zweck der Fahrt
Angaben zur Ladung
Fracht- und Begleitpapiere
Zulassungsbescheinigung Teil I und Anhängerschein
Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden.