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Ausnahmen vom Ferienfahrverbot für Lkw

Details

Für Lkw über 7,5 Tonnen sowie alle Lkw mit Anhänger gibt es in der Hauptreisezeit -vom 01. Juli bis 31. August eines jeden Jahres- zusätzliche Fahrverbote.

An Samstagen in der Zeit von 07:00 - 20:00 Uhr dürfen diese Lkw auf den meisten Autobahnen nicht fahren. Um welche Autobahnen es sich genau handelt, können Sie unter Rechtsgrundlagen lesen.


Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen fahren:

  • Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeuge im Einsatz
  • Lkw im kombinierten Güterverkehr
    • Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger
    • Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr).


Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen befördert werden:

  • frische Milch und frische Milcherzeugnisse,
  • frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse,
  • frischer Fisch, lebender Fisch und frische Fischerzeugnisse sowie
  • leicht verderbliches Obst und Gemüse.

Hinweise

Achtung!

Antragsteller aus den Städten Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo wenden sich bitte direkt an ihre Stadtverwaltung.
Zuständig ist in Bad Salzuflen und Lemgo das Tiefbauamt, in Detmold der Fachbereich Bau- und Verkehrswesen und in Lage das Ordnungsamt.

Begriffe im Kontext

99108035001000, Brummi, Fahreinschränkung, Fahrgenehmigung, Fahrverbot, Fahrverbotsaufhebung, Ferien, Ferienfahrgenehmigung, Ferienfahrverbot, Ferienzeit, Güterverkehr, Lkw, Samstagsfahrverbot, Schulferien, Schwertransporter, Transporter, Truck, Umzugsverkehr

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