Die Blaue Karte EU ist in Deutschland der zentrale Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss. Sie kann nur persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Ehegatten von Inhabern der Blauen Karte EU haben ebenfalls einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Sie können eine Blaue Karte EU erhalten, wenn Sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen. Haben Sie keinen deutschen Hochschulabschluss, muss Ihr Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Anerkennung oder Feststellung der Vergleichbarkeit können Sie bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland vornehmen.
Außerdem müssen Sie einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt vorlegen. Das Mindestgehalt wird jährlich festgelegt und beträgt 56.400 EUR im Jahr 2022.
Für sogenannte Mangelberufe, insbesondere:
Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler,
Mathematikerinnen und Mathematiker,
Ingenieurinnen und Ingenieure,
Humanmedizinerinnen und Humanmediziner sowie
IT-Fachkräfte
gilt eine geringere Einkommensgrenze. Diese beträgt 43.992 EUR im Jahr 2022. Bei diesen Fällen prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechen.
Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen auf 4 Jahre erteilt. Beträgt die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses weniger als 4 Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer Ihres Arbeitsvertrages zuzüglich 3 Monate ausgestellt. In den ersten beiden Jahren benötigen Sie für einen Arbeitsplatzwechsel die schriftliche Erlaubnis der Ausländerbehörde.
Als Inhaberin oder Inhaber einer Blauen Karte EU können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie:
Ihre Beschäftigung mindestens 33 Monate lang ausgeübt haben,
für diese Zeit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt haben,
Ihr Aufenthalt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder beeinträchtigt,
einfache Kenntnisse der deutschen Sprachen und Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung besitzen,
eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und alle dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen,
den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern können sowie
ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie haben.
Wenn Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1) verfügen, können Sie die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erhalten.
Ausnahme: Als Staatsangehöriger eines EU-Staates haben Sie aufgrund Ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen des Niederlassungsrechts oder der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine selbstständige Tätigkeit oder Beschäftigung in Deutschland ausüben. Das gilt auch für Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.
Ausstellung der Blauen Karte EU: 100,00 EUR
Zahlungsweisen:
Barzahlung
Debitkarte
Kreditkarte
Wenn Sie in Detmold wohnen, dann ist die Ausländerbehörde Stadt Detmold für Sie zuständig:
Tel: +49 5231 977-550
E-Mail: auslaenderbehoerde@detmold.de
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Die Mindestgehaltsgrenzen werden jährlich zum Jahresende für das Folgejahr im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bekanntgegeben und auch auf den entsprechenden Internetseiten aktualisiert. In der Regel erhöhen sich jedes Jahr diese Mindestgehaltsgrenzen.
es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor
beabsichtigte Beschäftigung muss der Qualifikation angemessen sein
Sie haben:
einen deutschen,
einen anerkannten ausländischen oder
einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss
Sie bekommen ein bestimmtes Mindestgehalt:
Nicht-Mangel-Berufe: 56.800 EUR (2021, keine Vorrang- und Vergleichbarkeitsprüfung, keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich)
Mangelberufe: 44.304 EUR (2021, Arbeitsbedingungen und Gehalt müssen mit dem entsprechender deutscher Arbeitnehmer vergleichbar sein, Zustimmung der BA erforderlich):
Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler,
Mathematikerinnen und Mathematiker,
Ingenieurinnen und Ingenieure,
Humanmedizinerinnen und Humanmediziner sowie
IT-Fachkräfte
Sie haben einen Ihren Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz oder ein konkretes Ihren Qualifikationen entsprechendes Arbeitsplatzangebot.
Zusätzlich:
etwa 6 bis 8 Wochen
Hinweis: Die Blaue Karte EU wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.
Ihre Blaue Karte EU müssen Sie in der Regel persönlich beantragen: