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Elektrofischerei Genehmigung

Details

Der Fischfang mit Elektrizität darf nur mit einer Genehmigung der unteren Fischereibehörde ausgeübt werden.

Fischfang mit Elektrizität darf außerdem nur unter Verwendung von Gleichstrom oder Impulsstrom ausgeübt werden. Die Anwendung von Wechselstrom als Fangstrom ist verboten. In Gewässern oder Gewässerabschnitten, in denen Lachse und Meerforellen ablaichen, ist die Verwendung von Impulsstrom in den Monaten Oktober bis Januar verboten. Ausnahmen können nur mit Genehmigung der oberen Fischereibehörde erfolgen.

Die Elektrofischerei kann erlaubt werden für

  1. wissenschaftliche Arbeiten und Untersuchungen im Rahmen der Erfassung und Bewertung von Fischbeständen, die sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergeben, oder
  2. fischereiliche Hegemaßnahmen einschließlich des Fangs von Laichfischen und über gesetzliche Erfordernisse hinausgehende Erhebungen zum Fischbestand.

Die Genehmigung für Zwecke nach Nummer 1 kann nur im Benehmen mit dem Fischereiberechtigten erteilt werden. Benehmen bedeutet, dass dem Fischereiberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Auf sein Einverständnis kommt es nicht an. Die Elektrofischerei darf für die genannten Zwecke auch gegen den erklärten Willen des Fischereiberechtigten ausgeübt werden.

Für Zwecke nach Nummer 2 darf die Elektrofischerei nur mit Zustimmung des Fischereiberechtigten ausgeübt werden.

Fischereiberechtigter ist der Inhaber des Fischereirechts, an Fließgewässern ist die Fischereigenossenschaft Fischereiberechtigter.

Hinweise

Mit Blick auf die Gefahren (Wasser, Strom, an der Fanganode kann eine elektrische Leistung von mehreren 100 Watt auftreten) sollte die Elektrofischerei immer mit mindestens 1 Begleitperson am Ufer durchgeführt werden, damit im Notfall unverzüglich eine Erstrettung erfolgen kann.

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Bitte beachten Sie, dass nach dem aktuellen Bußgeldkatalog des Landes NRW Bußgelder zwischen 50 und 1.020 EUR verhängt werden, wenn Sie beispielsweise die Elektrofischerei ohne Genehmigung ausüben, von der Genehmigung abweichen oder nicht zugelassene Geräte, Anlagen oder Stromarten verwenden.

Unter weiterführende Links finden Sie einen entsprechenden Link zum Umweltministerium.

Fristen

idealerweise 1 Monat vor beabsichtigtem Beginn

Voraussetzungen

Um eine Erlaubnis zur Elektrofischerei zu bekommen, benötigen Sie

  • die Zustimmung beziehungsweise das Einverständnis des Fischereiberechtigten,
  • den Bedienungsschein (als Nachweis über einen Lehrgang Elektrofischerei),
  • Bescheinigungen, dass die verwendeten Elektrofischfanggeräte den anerkannten Regeln der Technik entsprechen
    (ausgestellt zum Beispiel vom TÜV oder durch vom Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) zugelassene Prüfstellen),
  • einen gültigen Fischereischein.

Unterlagen

Antrag mit

  • Kopie Bedienungsschein
  • Bescheinigungen, dass die verwendeten Elektrofischfanggeräte den anerkannten Regeln der Technik entsprechen
  • Karte mit Markierung/Kennzeichnung der zu befischenden Stellen/Gewässerstrecke

Verfahrensablauf

Sie erhalten zusammen mit der Erlaubnis zur Elektrofischerei einen Gebührenbescheid.

Weiterführende Informationen

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