Um verordnete Betäubungsmittel bei Reisen ins Ausland mitnehmen zu können, müssen Sie eine Bescheinigung mitführen, die vom behandelnden Arzt ausgefüllt und vom zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt worden ist.
Bei Reisen in die Länder des Schengener Abkommens (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) wird die Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Abkommens benötigt.
Die Gültigkeitsdauer dieser Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage.
Bei Reisen außerhalb des Geltungsbereichs des Schengener Abkommens wird laut Internationalem Suchtstoff-Kontrollamt (International Narcotic Control Board INCB) eine mehrsprachige Bescheinigung empfohlen (Bescheinigung für Reisen in Länder außerhalb Schengen). Erkundigen Sie sich am besten vor Reiseantritt bei der diplomatischen Vertretung des Einreiselandes über die genauen Einfuhrbestimmungen.
Laden Sie die entsprechende Bescheinigung sowie die bereitgestellte Beispieldatei herunter und bitten Sie Ihren verschreibenden Arzt, sie auszufüllen, mit Stempel zu versehen und zu unterschreiben. Die Bescheinigung enthält Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise.
Achten Sie darauf, dass die Bescheinigung vom Arzt bzw. von der Ärztin vollständig und richtig ausgefüllt und unterschrieben wird. Der Arztstempel muss lesbar sein.
Hierdurch können Unklarheiten vermieden, Rückfragen und etwaige Probleme beim Grenzübertritt vorgebeugt werden.
Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
Fehlerhafte oder unvollständige Bescheinigungen können wir nicht beglaubigen. Bei kürzeren Vorlaufzeiten kann eine Bearbeitung bis Reisebeginn gegebenenfalls nicht gewährleistet werden.
Vereinbaren Sie daher telefonisch einen Termin mit uns.
Es besteht die Möglichkeit, dass wir Ihre Bescheinigung vorab auf Vollständigkeit prüfen.
Falls Sie eine andere Person beauftragen, die Beglaubigung abzuholen, muss diese sich ausweisen können und eine Vollmacht von Ihnen vorlegen.
Informieren Sie sich vorab über die im Zielland geltenden Regelungen.
Bei der Gültigkeit kann es bei einzelnen Ländern zu Abweichungen kommen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Landesvertretung (Konsulat oder Botschaft - siehe weiterführende Links).