Wenn Sie über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten andauernde gesundheitliche Einschränkungen haben oder chronisch krank sind, können Sie viele Hilfen beantragen und nutzen.
Um die Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nachweisen. Hierfür benötigen Sie einen Feststellungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis. Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben Sie ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50.
Wir bearbeiten Ihre Anträge auf Feststellung von GdB und Merkzeichen sowie auf Ausstellung und Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises.
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:
Steuervergünstigungen,
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer,
Zusatzurlaub für Arbeitnehmer,
Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln,
eventuell vergünstigter Eintritt bei Veranstaltungen
Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden können:
G erhebliche Gehbehinderung
(berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung)
aG außergewöhnliche Gehbehinderung
(berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)
B Berechtigung zur unentgeltlichen Mitnahme einer Begleitperson
RF Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
H Hilflosigkeit
(berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung)
Bl Blindheit
(berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)
Gl Gehörlosigkeit
(berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung)
TBl Taubblind
Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.
Hat sich Ihre Anschrift geändert, teilen Sie uns das bitte mit. Wir brauchen dann die Nummer Ihres Schwerbehindertenausweises.