Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Schwerbehindertenausweis beantragen

Details

Wenn Sie über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten andauernde gesundheitliche Einschränkungen haben oder chronisch krank sind, können Sie viele Hilfen beantragen und nutzen.

Um die Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nachweisen. Hierfür benötigen Sie einen Feststellungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis. Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben Sie ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50.

Wir bearbeiten Ihre Anträge auf Feststellung von GdB und Merkzeichen sowie auf Ausstellung und Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises.

Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:

  • Steuervergünstigungen,

  • Kündigungsschutz für Arbeitnehmer,

  • Zusatzurlaub für Arbeitnehmer,

  • Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln,

  • eventuell vergünstigter Eintritt bei Veranstaltungen

Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden können:

  • G erhebliche Gehbehinderung
    (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung)

  • aG außergewöhnliche Gehbehinderung
    (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)

  • B Berechtigung zur unentgeltlichen Mitnahme einer Begleitperson

  • RF Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

  • H Hilflosigkeit
    (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung)

  • Bl Blindheit
    (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)

  • Gl Gehörlosigkeit
    (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung)

  • TBl Taubblind

Hinweise

Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.

Hat sich Ihre Anschrift geändert, teilen Sie uns das bitte mit. Wir brauchen dann die Nummer Ihres Schwerbehindertenausweises.

Begriffe im Kontext

99015007012000, Ausweis (behinderte Menschen), Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, Behindertenausweis, Behindertenhilfe, Fürsorgestelle, Internationale Bescheinigung für Schwerbehindertenausweis, Internationaler Schwerbehindertenausweis, Menschen mit Behinderung, Merkzeichen, Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, SB-Ausweis, Schweb, Schwerbehinderten-Ausweis, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderung, Schwerbeschädigtenausweis, Sitzplatzausweis, Verschlechterungsantrag, Verschlimmerungsantrag, Versorgungsamt, Versorgungsstelle

Feedback zum Serviceportal

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.