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Schwerbehindertenausweis beantragen

Details

Wenn Sie über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten andauernde gesundheitliche Einschränkungen haben oder chronisch krank sind, können Sie viele Hilfen beantragen und nutzen.

Um die Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nachweisen. Hierfür benötigen Sie einen Feststellungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis. Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben Sie ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50.

Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:

  • Steuervergünstigungen,

  • Kündigungsschutz für Arbeitnehmer,

  • Zusatzurlaub für Arbeitnehmer,

  • Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln,

  • eventuell vergünstigter Eintritt bei Veranstaltungen

Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden können:

  • G erhebliche Gehbehinderung
    (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung)

  • aG außergewöhnliche Gehbehinderung
    (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)

  • B Berechtigung zur unentgeltlichen Mitnahme einer Begleitperson

  • RF Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

  • H Hilflosigkeit
    (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung)

  • Bl Blindheit
    (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)

  • Gl Gehörlosigkeit
    (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung)

  • TBl Taubblind

Kosten

Hinweise

Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.

Hat sich Ihre Anschrift geändert, teilen Sie uns das bitte mit. Wir brauchen dann die Nummer Ihres Schwerbehindertenausweises.

Voraussetzungen

Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Unterlagen

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antrag entnehmen.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.
Sie können den Antrag auch online ausfüllen (Onlinedienste - Antrag online ELSA) und ausdrucken.
Sie erhalten die Papier-Formulare auch bei Ihrem Bürgerbüro, im BürgerService des Kreises Lippe und bei uns.
Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag legen Sie dann bitte alle weiteren Unterlagen (beispielsweise Foto, Arztberichte) bei.

Nach Eingang Ihres unterschriebenen Antrags und der Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht schreiben wir Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte an, um aktuelle Befunde einzuholen.

Zur Beschleunigung des Vorgangs können Sie uns gerne eine Kopie aktueller Befunddaten, die nicht älter als 2 Jahre sein sollten, zusenden.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Weiterführende Informationen

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