Im Rahmen der Badewasserüberwachung werden Hygiene und Wasserqualität in Freibädern, Hallenbädern und Badeseen überwacht, hauptsächlich in der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September. Denn einwandfreies Badewasser ist die Voraussetzung dafür, dass Schwimmen und Baden die Gesundheit fördert.
Neben den Frei- und Hallenbädern und Badeseen überprüfen wir auch Freizeitanlagen, die als EU-Badegewässer anerkannt sind.
Die ausgewerteten Untersuchungsergebnisse dieser Badeseen sowie aller in Nordrhein-Westfalen der EG-Richtlinie entsprechenden Badegewässer finden Sie auf der Badegewässerkarte des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK).
Neben Sichtkontrollen auf:
Trübung / Färbung
Waschmittelreste (Schaumbildung)
Mineralöle (Ölfilm)
Gegenstände, die Verletzungen verursachen können,
sind die Besitzer beziehungsweise Pächter verpflichtet, regelmäßig Wasserproben durch ein akkreditiertes Labor mikrobiologisch untersuchen zu lassen.
Zunächst werden die Ursachen vor Ort ermittelt. Sind keine besonderen Vorkommnisse feststellbar und sind bei einer sofort durchgeführten Kontrolluntersuchung die Werte wieder in Ordnung, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Werden die Grenzwerte mehrfach deutlich überschritten, können wir ein Badeverbot aussprechen, wenn gesundheitliche Gefahren für die Badegäste zu befürchten wären.
Füttern Sie bitte im Bereich der Badestellen keine Wasservögel, da diese durch ihren Kot Milliarden von Keimen in den See eintragen und zu Überschreitungen der bakteriologischen Richt- und Grenzwerte führen können. Bitte hinterlassen Sie am See keinen Müll. Insbesondere Glasscherben führen zu gefährlichen Verletzungen.
Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.