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Wohnraumförderung beantragen

Details

Das Land Nordrhein-Westfalen möchte mit der öffentlichen Wohnraumförderung dazu beitragen, zeitgemäßen und gleichzeitig bezahlbaren Wohnraum – sei es als Eigenheim oder als Mietwohnung - zu schaffen beziehungsweise zu erhalten.

In den eigenen vier Wänden (dem eigenen Haus oder der eigenen Wohnung) zu leben, gehört zu den größten Wünschen vieler Menschen. Die Eigentumsförderung kann Ihnen helfen, diesen Wunsch zu erfüllen.

Neben der Eigentumsförderung ist die Mietwohnraumförderung ein weiterer fester Bestandteil des landesweiten Förderprogramms. Darüber hinaus bietet das Wohnraumförderungsprogramm des Landes NRW zahlreiche weitere Fördermöglichkeiten.

Nachfolgend ein Überblick:

  • Eigentumsförderung
    (Neubau und Erwerb von selbstgenutztem Eigentum)

  • Mietwohnraumförderung
    (Neubau oder Neuschaffung von Mietwohnungen im Bestand)

  • Modernisierungsförderung
    (sowohl für Eigenheime als auch im Bereich des Mietwohnungsbaus),
    beispielsweise Maßnahmen zum Abbau von Barrieren, Änderung und Erweiterung von Wohnraum, Klimafolgenanpassung, Einbruchsschutz und Digitalisierung

  • Förderung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende

  • Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen in Kombination mit Tilgungsnachlässen (Teilschulderlassen).

Je nach Förderart (zum Beispiel Eigentumsförderung, Mietwohnungsbau oder Modernisierungsförderung) variieren die konkreten Darlehensbedingungen.
Bitte erfragen Sie diese im konkreten Einzelfall.

Wenn Sie die Förderung als privater Haushalt zur Selbstnutzung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie unter anderem

  • eine bestimmte Einkommensgrenze einhalten,

  • eine angemessene Eigenleistung erbringen und

  • nachweisen, dass die Finanzierung für Sie dauerhaft tragbar ist.

Als privater oder gewerblicher Investor erhalten Sie über die Wohnraumförderung die Möglichkeit, bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Im Rahmen des Antragsverfahrens werden neben den technischen Fördervoraussetzungen (beispielsweise Wohnungsgröße und Standort) unter anderem Ihre Bonität und die erforderliche Eigenleistung geprüft.

Die geförderten Wohnungen sind mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung verbunden. Sie stehen für eine Dauer von wahlweise 20, 25 oder 30 Jahren denjenigen Mietern zur Verfügung, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen (dies sind in NRW immerhin ungefähr 50 % der Haushalte).

Auf der Homepage der NRW.BANK können Sie die erforderlichen Antragsformulare und weitere Informationen herunterladen.
Für den Bereich Wohneigentum gibt es hier unter anderem auch einen Chancenprüfer.

Für Beratungsgespräche und weitere Informationen zur Wohnraumförderung im gesamten Kreisgebiet stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Kosten

Bewilligung von Fördermitteln für

  • Mietwohnungsbau und Modernisierung: 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme,

  • Eigentumsförderung: 350 - 1.000 EUR

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

Hinweise

Wenn Sie schon vor der Förderzusage mit Ihrem Bauvorhaben begonnen haben, dann ist keine Förderung mehr möglich.
Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn stellt einen Förderausschluss dar.
Auch gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung

Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel vorher bei uns.

Fristen

Der Förderantrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden (auf jeden Fall vor Baubeginn).

Voraussetzungen

Sie können Fördermittel beantragen, sobald Sie ein förderfähiges Objekt planen.

Sie dürfen noch nicht mit dem Bau begonnen haben.

Unterlagen

Welche Unterlagen Sie benötigen, geht aus dem Formular hervor.
Gerne beraten wir Sie auch hierzu.

Verfahrensablauf

Wir - die Wohnungsbauförderung des Kreises Lippe - beraten Sie gerne im Hinblick auf die aktuellen Förderbestimmungen.

Antragsformulare finden Sie auf der Seite der NRW Bank. Gerne können Sie auch bei uns das entsprechende Antragsformular anfordern.

Den Antrag auf Bewilligung der Fördermittel können Sie grundsätzlich das ganze Jahr über stellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Bewilligung nur bis zum 30. November eines Jahre möglich ist (sogenannter Bewilligungsschluss).
Wenn Ihr Antrag aufgrund des Verfahrensstandes bis dahin nicht bewilligt werden kann, wird erst im darauffolgenden Jahr darüber entschieden (wir müssen dann erst die Freigabe eines neuen Förderbudgets abwarten).

Sie erhalten eine Förderzusage, wenn Ihr Vorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt und noch Mittel zur Verfügung stehen.

Hinweis:
Die Fördermittel werden den Bewilligungsbehörden vom Land NRW in Form von Budgets zugewiesen. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn noch Fördermittel zur Verfügung stehen.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

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