Sie müssen die Fischerprüfung grundsätzlich bei der unteren Fischereibehörde ablegen, in deren Bezirk Sie wohnen.
Wenn ein zwingender Grund vorliegt, können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten und bei einer anderen unteren Fischereibehörde die Prüfung ablegen.
Diese Ausnahmegenehmigung können Sie bei der unteren Fischereibehörde beantragen, in deren Bezirk Sie wohnen.
Rechtzeitig vor dem geplanten Prüfungstermin (Anmeldefrist 4 Wochen + Bearbeitungszeit 2 Wochen)
Es muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Antrag (verlinkt) mit Angabe
der Begründung für den Prüfungsortwechsel,
des beabsichtigten Prüfungsortes und
des beabsichtigten Prüfungstermins.
ungefähr 14 Tage
Informieren Sie sich über die Termine der Fischerprüfung.
Beantragen Sie frühzeitig die Ausnahmegenehmigung. Sie erhalten zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid.
Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen Sie die Ausnahmegenehmigung vorlegen.