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Tierschutzverstoß anzeigen

Details

Zweck des Tierschutzgesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Jeder Tierhalter ist verpflichtet, sein Tier der Art und den Bedürf­nissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen.
Wir überprüfen sowohl Nutztier­haltungen als auch private Tierhaltungen - routinemäßig und auch nach Hinweisen von Bürgern.

Nicht artgerechte Tierhaltungen werden häufig durch Privatpersonen oder Tierschutzvereine angezeigt.

Haben Sie Hinweise, dass gegen Tierschutzvorschriften verstoßen wird?

Dann melden Sie sich bitte bei uns und teilen uns mit:

  • Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer
  • Angaben zum Tierhalter: Name und Anschrift
  • Angaben zur betroffenen Tierart und Anzahl der Tiere
  • Beschreibung des Tieres und Ort der Tierhaltung
  • Beschreibung der Beobachtungen mit Datum und Uhrzeit

Begriffe im Kontext

99110012058000, artgerechte Tierhaltung, nicht artgerechte Tierhaltung, nicht artgerecht, Tierquälerei, Tierschutzverstoß

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