Die Chemikaliensicherheit dient dem Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutz. Sie befasst sich mit vielfältigen Themen wie der Kennzeichnung von Chemikalien (beispielsweise Biozidprodukte, Wasch- und Reinigungsmittel, Farben und Lacke, Schädlingsbekämpfungsmittel).
Chemikalien sind in unserem Alltag überall zu finden, auch beispielsweise in Gartencentern, Baumärkten oder Drogerien gibt es viele Produkte, die gefährliche oder schädliche Eigenschaften besitzen können: Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungs- oder Pflanzenschutzmittel, Lösungsmittel, Farben, Desinfektionsmittel und weitere.
Diese sogenannten Gefahrstoffe können folgende negative Eigenschaften haben:
ätzend
entzündlich und hochentzündlich
erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend
leichtentzündlich, brandfördernd und explosionsgefährlich
giftig und sehr giftig (akute Toxizität)
krebserzeugend
sensibilisierend und reizend
umweltgefährlich
Gefahrstoffe müssen gekennzeichnet werden. Es ist jeweils mindestens ein Gefahrenpiktogramm, ein Signalwort sowie Gefahren- (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) erforderlich.
Diese Kennzeichnungen müssen gut lesbar und in deutscher Sprache vorhanden sein.
Wir kontrollieren regelmäßig Einzelhandelsbetriebe, die Gefahrstoffe an private Endverbraucher abgeben.
Unsere Kontrolle umfasst die vorschriftsmäßige Abgabe, die ordnungsgemäße Lagerung und Kennzeichnung der Produkte und die Qualifikation der für den Handel mit Gefahrstoffen zuständigen Personen (Sachkunde).
Neben unserer normalen Kontrolltätigkeit stehen wir Ihnen auch für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
Haben Sie Gründe für eine Verbraucherbeschwerde?
Weil zum Beispiel ....
Gefahrstoffe falsch gekennzeichnet sind?
die Kennzeichnung fehlt oder fehlerhaft ist?
Biozide ein überschrittenes Verfallsdatum haben?
Gefahrstoffe so verpackt oder aufgemacht sind, dass sie mit Lebensmitteln verwechselt werden könnten?
Inhalt aus der Verpackung austritt?
Einige Gefahrstoffe sind ausschließlich mit einer Erlaubnis und nur unter Verschluss (mit erforderlicher Sachkunde) verkehrsfähig.
Die Erlaubnis für Produkte mit eingeschränkter Abgabe erteilt die Bezirksregierung Detmold: https://www.bezreg-detmold.nrw.de/aufgaben/arbeitsschutz
Die Sachkundeprüfung kann bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt werden: https://www.brd.nrw.de/themen/arbeitsschutz/chemikaliensicherheit/chemikalien-verbotsverordnung