Als Halter eines Kraftfahrzeuges haben Sie bestimmte Pflichten. Wenn Sie diesen Pflichten nicht nachkommen, kann Ihr Fahrzeug von Amts wegen außer Betrieb gesetzt (stillgelegt) werden
Ein Fahrzeug kann zwangsweise stillgelegt werden wegen
nicht nachgewiesenem Versicherungsschutz,
nicht gezahlter Kfz-Steuern,
nicht durchgeführter Adressänderung innerhalb des Kreises Lippe oder nach Zuzug in den Kreis Lippe,
einer nicht durchgeführten Umschreibung nach einem Halterwechsel oder
nicht nachgewiesener Beseitigung von Fahrzeugmängeln.
Wenn das amtliche Kennzeichen entsiegelt wurde, darf das Fahrzeug unter keinen Umständen im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Ein Zuwiderhandeln erfüllt einen Straftatbestand.
Wenn Sie ein zwangsstillgelegtes Fahrzeug wieder zulassen wollen, setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung.