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Einbürgerung beantragen

Details

Durch eine Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger Deutschlands mit allen Rechten und Pflichten.

Sie können dann zum Beispiel an Wahlen in den Gemeinden, in den Bundesländern, zum Bundestag und zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.

Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Außerdem gehören Sie dann zur Europäischen Union (EU). Sie können als Unionsbürger in jedes EU-Land einreisen und sich dort aufhalten (Freizügigkeit). Auch außerhalb Europas können Sie ohne Visum in viele Länder reisen.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten:

  • allgemeines Wahlrecht,

  • alle staatsbürgerlichen Rechte, zum Beispiel Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit,

  • unverwirkbares Aufenthaltsrecht,

  • Zugang zum Beamtenstatus,

  • Freizügigkeit in der Europäischen Union,

  • Schutz durch deutsche Konsulate im Ausland,

  • Visafreiheit in vielen Ländern der Welt.

Die Einbürgerung müssen Sie beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.

Unter welchen Bedingungen Sie eingebürgert werden können, ist im Abschnitt "Voraussetzungen" beschrieben. Bei den Voraussetzungen und den Gebühren sind in bestimmten Fällen Ausnahmen und Erleichterungen möglich.

Wir beraten Sie gerne zum Thema Einbürgerung.

Falls Sie Fragen zum Einbürgerungsverfahren haben, können Sie sich zu einer allgemeinen Beratung telefonisch mit uns in Verbindung setzen.
Bei Bedarf sprechen wir einen Termin zur persönlichen Vorsprache ab.

Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechperson finden Sie unter "Mitarbeitende".

Hinweise

Begriffe im Kontext

99099002000000, Anspruchseinbürgerung, Deutsche Staatsangehörigkeit, Deutsche Staatsbürgerschaft, Deutscher werde, Deutschtest, Doppelte Staatsangehörigkeit, Doppelte Staatsbürgerschaft, Einbürgerung Ehepartner, Einbürgerungsanspruch, Einbürgerungsantrag, Einbürgerungsurkunde, Einbürgerungsverfahren, Integrationskurs, Kind einbürgern; Negativbescheinigung

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