Durch eine Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger Deutschlands mit allen Rechten und Pflichten.
Sie können dann zum Beispiel an Wahlen in den Gemeinden, in den Bundesländern, zum Bundestag und zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.
Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Außerdem gehören Sie dann zur Europäischen Union (EU). Sie können als Unionsbürger in jedes EU-Land einreisen und sich dort aufhalten (Freizügigkeit). Auch außerhalb Europas können Sie ohne Visum in viele Länder reisen.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten:
allgemeines Wahlrecht,
alle staatsbürgerlichen Rechte, zum Beispiel Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit,
unverwirkbares Aufenthaltsrecht,
Zugang zum Beamtenstatus,
Freizügigkeit in der Europäischen Union,
Schutz durch deutsche Konsulate im Ausland,
Visafreiheit in vielen Ländern der Welt.
Die Einbürgerung müssen Sie beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.
Unter welchen Bedingungen Sie eingebürgert werden können, ist im Abschnitt "Voraussetzungen" beschrieben. Bei den Voraussetzungen und den Gebühren sind in bestimmten Fällen Ausnahmen und Erleichterungen möglich.
Wir beraten Sie gerne zum Thema Einbürgerung.
Falls Sie Fragen zum Einbürgerungsverfahren haben, können Sie sich zu einer allgemeinen Beratung telefonisch mit uns in Verbindung setzen.
Bei Bedarf sprechen wir einen Termin zur persönlichen Vorsprache ab.
Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechperson finden Sie unter "Mitarbeitende".
Gebühr pro Person: 255,00 EUR
Gebühr für minderjährige Kinder, die mit Ihnen zusammen einen Antrag stellen: 51,00 EUR
Wenn Sie nur sehr wenig verdienen oder mehrere Kinder eingebürgert werden, kann die Gebühr reduziert oder in Raten gezahlt werden.
Einbürgerung heimatloser Ausländer: 51,00 EUR
Zahlungsweisen:
Überweisung
Im Beratungsgespräch werden die Einbürgerungsanträge und eine Aufstellung der erforderlichen Unterlagen, abgestimmt auf Ihren Einzelfall, ausgehändigt.
Die Anträge werden nicht per Post zugeschickt.
Die Einbürgerung müssen Sie schriftlich beantragen:
Da umfangreiche gesetzliche Bestimmungen und auch Besonderheiten des Einzelfalles zu beachten sind, ist eine Beratung vor der Antragstellung sinnvoll.
Für persönliche Vorsprachen: ** Terminvereinbarung erforderlich **
Vereinbaren Sie bitte mit den Mitarbeitenden einen Termin. Beim Beratungsgespräch werden die Einbürgerungsanträge und eine Aufstellung der erforderlichen Unterlagen, abgestimmt auf Ihren Einzelfall, ausgehändigt. Die Anträge werden nicht per Post zugeschickt.