Wir sind zuständig für die Aufsicht über Wohn- und Betreuungsangebote für ältere und pflegebedürftige Menschen und volljährige Menschen mit Behinderungen.
Gerne können Sie uns ansprechen, wenn Sie in einer
Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot
(Pflegeeinrichtung, Besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen),
Wohngemeinschaft mit Betreuungsleistungen oder
Gasteinrichtung (Hospiz, Kurzzeitpflegeeinrichtung, Tagespflegeeinrichtung)
wohnen oder betreut werden.
Wir beraten Sie
als Bewohnerin und Bewohner,
als Bewohnerbeirat,
als Vertrauensperson oder Angehörige von Bewohnerinnen und Bewohnern,
als Betreiber einer Betreuungseinrichtung.
Unser Ziel ist es, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner in den unterschiedlichen Wohn- und Betreuungsformen zu schützen.
Eine weitere Ansprechperson für Angehörige und Nutzende von Pflege- und Betreuungseinrichtungen ist die Ombudsperson nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW.
Um die Qualität der Betreuung und Pflege sicherzustellen, prüfen wir die Einrichtungen regelmäßig und aufgrund von Beschwerden.
Die Ergebnisse der regulären Überprüfung werden je Einrichtung in einem Ergebnisbericht zusammengefasst und veröffentlicht.
Der Ergebnisbericht enthält Angaben zu den Kategorien
Wohnqualität,
hauswirtschaftliche Versorgung,
Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung,
Information und Beratung,
Mitwirkung und Mitbestimmung,
personelle Ausstattung,
Pflege und Betreuung,
freiheitsentziehende Maßnahmen und
Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zu den Ergebnisberichten siehe bei Weiterführende Informationen.