Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Aufenthaltserlaubnis beantragen

Details

Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.

Aufenthaltserlaubnis zu unterschiedlichen Zwecken

Die Aufenthaltserlaubnis kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden.

Mögliche Aufenthaltszwecke sind unter anderem:

  • Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug
  • Aufenthaltserlaubnis zum Studium
  • Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Aufenthaltserlaubnis zur unselbstständigen Erwerbstätigkeit

Antragstellung:

Ausländer mit Wohnsitz im Ausland müssen in der Regel bereits im Heimatland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein nationales Visum (nicht Besuchsvisum!) beantragen und können erst mit diesem gültigen Visum einreisen! Nach der Einreise kann dann eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Die Notwendigkeit eines Visums kann im Zweifelsfall bei der Ausländerbehörde erfragt werden.

Ausländer mit Wohnsitz im Inland, die bereits eine befristete Aufenthaltserlaubnis besitzen, müssen diese regelmäßig verlängern lassen. Hierbei ist es wichtig, dass der Verlängerungsantrag rechtzeitig – das heißt ungefähr 8 Wochen vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels – bei der Ausländerbehörde eingeht.

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • Barzahlung

  • Debitkarte

  • Kreditkarte

Hinweise

Persönliche Vorsprache bei Antragstellung

Auf einem integrierten Chip werden neben persönlichen und aufenthaltsrechtlichen Daten auch Fingerabdrücke gespeichert. Daher ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Ausgenommen hiervon sind nur Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die auf Grund des Alters oder wegen einer körperlichen Behinderung nachweislich (ärztliches Attest) nicht mehr in der Lage sind, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen.

Zur Beantragung eines eAT brauchen Sie einen Termin.

Fristen

Rechtszeitig vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels, also ca. 6 - 8 Wochen.

Unterlagen

Bei der Terminvergabe werden Ihnen die erforderlichen Unterlagen mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Der eigentliche Aufenthaltstitel wird als Chipkarte von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Dies kann bis zu 8 Wochen dauern.

Verfahrensablauf

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Weiterführende Informationen

Feedback zum Serviceportal

Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!
Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen