Das Bauaktenarchiv des Kreises archiviert die Baugenehmigungsakten über alle durchgeführten Bauvorhaben. Das dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken. Die Unterlagen stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zur Einsicht zur Verfügung.
Sie können Einsicht in Bauakten nehmen, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks sind oder ein berechtigtes Interesse haben. Sie müssen hierzu Nachweise vorlegen.
Sie können auch jemand anderen schriftlich bevollmächtigen, Einsicht für Sie zu nehmen.
Textbeispiel Vollmacht:
„Hiermit berechtigte ich ( __Name__ ), wohnhaft ( __Adresse__ ) als Eigentümerin / Eigentümer des Anwesens ( __Adresse oder Flurnummer__ )
den/die ( __Name bevollmächtigte Person__ ), wohnhaft ( __Adresse__ )
zur Einsicht in die Bauunterlagen für mein oben genanntes Objekt und zur Bestellung von Reproduktionen in Form von Kopien oder Scans im Bauarchiv.
( __Datum, Ort__ ) ( __Unterschrift Eigentümerin / Eigentümer__ )“
Halten Sie zudem Ihren Personalausweis zum Abgleich bereit.
Wir können nicht garantieren, dass die von Ihnen gesuchten Informationen in der Bauakte enthalten sind, weil der Gesetzgeber nicht für alle Unterlagen eine Aufbewahrungspflicht vorsieht.
In den Städten Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo können wir diesen Service nicht anbieten, da diese Städte eigenständige untere Bauaufsichtsbehörden sind.