Wer im nichtgewerblichen, also im privaten, Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will, benötigt hierzu eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
Tätigkeiten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen besitzen ein großes Gefahrenpotential. Ziel des Sprengstoffgesetzes ist es, Menschen und Sachen vor diesen Gefahren zu schützen.
Um Unfälle und Missbrauch zu vermeiden, stellt das Sprengstoffrecht hohe Anforderungen an Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde der Personen, die mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen.
Wenn Sie als Privatpersonen, mit nachfolgenden explosionsgefährlichen Stoffen umgehen möchten,
Schwarzpulver zum Vorderladerschießen,
Böllerpulver zum Böllerschießen,
Nitrozellulosepulver zum Wiederladen von Patronenhülsen,
Raketenmotoren im Modellraketenbau der Kategorie P2 und
Feuerwerkskörper der Kategorie F3 und F4,
Feuerwerkskörper nach § 20 Abs. 4 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz der Kategorie F2
dann benötigen Sie eine Erlaubnis nach§ 27 SprengG (umgangssprachlich auch Pulverschein, Böllerschein oder Feuerwerkerschein genannt)!
Durch die behördliche Erlaubnis wird sichergestellt, dass nur die Personen zu explosionsgefährlichen Stoffen Zugang erhalten, die den Anforderungen an einen sicheren Umgang gerecht werden.
Der Bereich Sprengstoffrecht ist im Kreis Lippe der Kreispolizeibehörde, Dezernat ZA 1.1, zugeordnet.
Für gewerbliche Sprengstofferlaubnisse ist die Bezirkregierung Detmold zuständig: https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-5/dezernat-55/sprengstoffwesen
Die Sprengstofferlaubnis wird in der Regel für 5 Jahre erteilt. Beantragen Sie unbedingt rechtzeitig - ungefähr 3 Monate vor Ablauf - die Verlängerung.
Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Verlängerung nicht mehr möglich! In diesem Fall müssen Sie eine Neuausstellung der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis beantragen.
Um eine Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu erhalten, müssen von Ihnen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie müssen ein Bedürfnis nachweisen können. Der Nachweis ist zielgruppenspezifisch; Jäger müssen hierfür beispielsweise Ihren Jagdschein einreichen, Sport- und Böllerschützen eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft und Teilnahme in Schützen- und Brauchtumsschützenvereinigungen. (Entfällt bei Erlaubnis zum Umgang mit Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen wie Raketenmotoren).
Sie müssen über geeignete Räume zur Aufbewahrung verfügen.
Bitte bringen Sie mit:
das ausgefüllte Antragsformular,
bei Erstantrag:
Prüfungszeugnis Sprengstofflehrgang
bei Änderungen oder Verlängerungen:
Ihre Sprengstofferlaubnis
Bedürfnisnachweis:
als Jäger gültiger Jagdschein,
als Sportschütze Bestätigung ihres Schützenvereins über eine mindestens 6-monatige regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Übungsschießen,
Böllerschützen benötigen eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Brauchtumsschützenvereinigung.
Fachkundenachweis:
Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.
Zur Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Wenn das Zeugnis über die Fachkundeprüfung älter als 5 Jahre ist und Sie keinen oder nur geringen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen hatten, wird das Zeugnis nicht mehr anerkannt. Sie müssen dann erneut eine Prüfung ablegen.
4 - 8 Wochen
Sprengstofferlaubnis Ersterteilung:
Sie reichen die vollständigen Unterlagen per Post oder nach Terminvereinbarung persönlich bei uns ein. Wir überprüfen den Antrag und vereinbaren einen Ortstermin mit Ihnen. Bei diesem Ortstermin wird die vorgesehene Aufbewahrung für die explosionsgefährlichen Stoffe überprüft.
Die Sprengstofferlaubnis erhalten Sie dann nach Abschluss unserer Prüfung zusammen mit einem Gebührenbescheid. Die Sprengstofferlaubnis wird formell mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt.
Sprengstofferlaubnis Verlängerung oder Änderung:
Sie reichen die vollständigen Unterlagen per Post oder nach Terminvereinbarung persönlich bei uns ein. Wir überprüfen den Antrag.
Die Sprengstofferlaubnis erhalten Sie dann nach Abschluss unserer Prüfung zusammen mit einem Gebührenbescheid. Die Sprengstofferlaubnis wird formell mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt.
Wenn sich die Aufbewahrung ändert, ist auf jeden Fall wieder ein Ortstermin erforderlich.