In regelmäßigen Zeitabständen ist bei Fließgewässern eine Gewässerschau durchzuführen. Die Gewässerschau findet jährlich vor Beginn der Vegetationsperiode im Frühjahr statt.
Sie dient in erster Linie der Feststellung, ob die Gewässer ordnungsgemäß unterhalten wurden. Diese Unterhaltung dient vor allem der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss, aber auch der Berücksichtigung der Belange der Natur, die es durch eine angepasste und naturnahe Gewässerunterhaltung zu sichern und zu stärken gilt.
Gewässerschauen sind öffentlich, teilnehmen können
die zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten,
Eigentümern und Anliegern der Gewässer,
Nutzungsberechtigten,
Fischereiberechtigten,
unteren Naturschutzbehörde und
alle sonstigen Interessierten.
Neben dem Unterhaltungszustand der Fließgewässer sind von Bedeutung:
unzulässige Ablagerungen am Ufer wie beispielsweise Grünschnitt, Gehölze oder Müll,
ungenehmigte Abwassereinleitungen,
Bauvorhaben am oder in unmittelbarer Nähe zum Gewässer sowie
Möglichkeiten der ökologischen Aufwertung.
Wir führen jedes Jahr in den Frühlingsmonaten März/April Gewässerbegehungen und Deichschauen durch.
Welche Gewässer an welchen Terminen begangen werden, sowie Informationen zu Treffpunkt und Länge der Wegstrecke werden mindestens einen Monat vorher auf unserer Internetseite, im Kreisblatt und in der Presse bekannt gegeben.
An den Hochwasserschutzanlagen der Stadt Lügde an der Emmer wird jedes Jahr eine Deichschau durchgeführt. Auch hier werden Termin und Treffpunkt mindestens einen Monat vorher auf unserer Internetseite, im Kreisblatt und in der Presse bekannt gegeben.
Termine und Treffpunkte werden rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.