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Bestattungskosten

Details

Der Kreis Lippe als Sozialhilfeträger hat für seinen Bereich entsprechende Höchstbeträge für verschiedene Einzelpositionen festgelegt, die im Regelfall nicht überschritten werden sollen.
Auch die Bestatter kennen diese Höchstbeträge, können auf Nachfrage fachkundig beraten und Ihnen eine entsprechende Kostenaufstellung vorlegen.

Bei einem Todesfall müssen in der Regel die Angehörigen der verstorbenen Person für die Bestattung sorgen und die Kosten vorerst übernehmen, sofern der Nachlass oder andere Gelder, wie von einer Sterbegeldversicherung, nicht oder nicht vollständig ausreichen, um die Bestattungskosten zu decken.

Wer dazu verpflichtet ist die Bestattungskosten zu übernehmen, ist gesetzlich geregelt. Hierbei kann es sich um die folgenden Personen handeln:

  • vertraglich verpflichtete Personen
  • Erben
  • Unterhaltspflichtige
  • nach öffentlichem Bestattungsrecht der Länder zur Bestattung verpflichtete Personen

Wenn Sie zur Übernahme der Kosten für eine Bestattung verpflichtet, aber finanziell dazu nicht in der Lage sind, können Sie die Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt beantragen. Das Sozialamt prüft dann, inwieweit es Ihnen zuzumuten ist, die Kosten zu tragen.

Das Sozialamt übernimmt die Kosten für eine einfache, angemessene und würdige Bestattung. Dazu gehören unter anderem die angemessenen Kosten für den Sarg, Leichenhaus- und Grabgebühren sowie die Kosten für das Anlegen des Grabes. Das gilt auch für Urnenbestattungen. Nicht übernommen werden zum Beispiel die Kosten für die Bewirtung von Trauergästen.

Zuständig ist das Sozialamt, das für die verstorbene Person bis zu ihrem Tod Sozialhilfe geleistet hat. Sofern die verstorbene Person hingegen keine Sozialhilfe bezogen hat, ist das Sozialamt zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt. Verstirbt eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die keine Sozialhilfe bezogen hat, im Ausland, kommt es für die Zuständigkeit auf den Einzelfall an.

Kosten

Hinweise

Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.

Fristen

Antragstellung bis 1 Monat ab dem Tag der Bestattung.

Voraussetzungen

  • Sie sind dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen.
  • Weder der Nachlass der verstorbenen Person noch andere durch das Ableben zugeflossene Mittel, wie die Auszahlungen aus Versicherungen, decken die Bestattungskosten.
  • Sie können die Kosten nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln tragen oder die Übernahme der Bestattungskosten ist ihnen nicht oder nicht in voller Höhe zuzumuten.
  • Die Kosten für die Bestattung sind angemessen.
     

Unterlagen

von der verstorbenen Person:

  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Nachweis über Einkommen des Verstorbenen (zum Beispiel Rentenbescheid, Bürgergeld)
  • Nachweis über den Nachlass des Verstorbenen:
    • alle vorhandenen Sparbücher
    • Kontoauszüge vom Girokonto
    • Nachweis der Versicherungen (Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung, ...)
    • sonstige Vermögenswerte (Mietkaution, Depotguthaben, Wertpapiere, Edelmetalle,...)

von Ihnen:

  • Kopie des Personalausweises
    und, falls eines Ihrer Elternteile gestorben ist: Geburtsurkunde
  • Falls Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau verstorben ist:
    Witwenrentenbescheid oder Witwerrentenbescheid
  • Gehaltsbescheinigungen für den Kalendermonat, in welchem die Rechnungen fällig sind, und in den 3 Folgemonaten
    (von Ihnen und eventuell Ehepartner/Lebenspartner)
  • Kopie des Mietvertrags und eine Bescheinigung über die Höhe der aktuellen Miete und der Nebenkosten
    (bei Wohneigentum alle anfallenden Kosten nachweisen)
    Wenn Sie Sozialleistungen beziehen (Bürgergekd, Grundsicherung, ...) reicht der aktuelle vollständige Bewilligungsbescheid aus.
    Die Vorlage des Mietvertrages entfällt in diesem Fall.
  • Kontoauszüge der letzten 8 Wochen
  • Nachweise über bestehende Versicherungen
    (Privathaftpflicht, Autohaftpflicht, Hausrat, ...)
  • Nachweise bezüglich Ihres Vermögens und eventuell das Ihres Ehepartners/Lebenspartners
    (Sparbuch, Vermögenswirksame Leistungen (aktuelle Wertmitteilung), Lebensversicherung, Bausparvertrag, Depotguthaben,...)
  • eventuell Nachweis über die Ausschlagung des Erbes, Kopie des Erbscheines oder Kopie des Testaments
  • Rechnung des Bestattungsunternehmens
  • Bescheid über Friedhofsgebühren

Verfahrensablauf

Bürgergeld wird in diesem Zusammenhang nicht als Sozialhilfe betrachtet.
Sofern ein Bürgergeld-Bezieher verstirbt, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sterbeort.

Wenn Sie die Bestattungskostenhilfe beantragen wollen:

  • Stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Träger der Sozialhilfe.
  • Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, müssen Sie bei Bedarf vor der Beauftragung des Bestatters beim zuständigen Träger der Sozialhilfe erfragen,
  • Der Träger der Sozialhilfe überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
  • Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Weiterführende Informationen

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