Der Kreis Lippe als Sozialhilfeträger hat für seinen Bereich entsprechende Höchstbeträge für verschiedene Einzelpositionen festgelegt, die im Regelfall nicht überschritten werden sollen.
Auch die Bestatter kennen diese Höchstbeträge, können auf Nachfrage fachkundig beraten und Ihnen eine entsprechende Kostenaufstellung vorlegen.
Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.