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Einsicht in das Liegenschaftskataster erhalten

Details

Das Liegenschaftskataster ist das landesweit flächendeckende amtliche Verzeichnis, in dem alle Grundstücke (Flurstücke) erfasst sind. Es dient der Eigentumssicherung. Gleichzeitig ist das Liegenschaftskataster die Grundlage für die Bezeichnung der Grundstücke im Grundbuch.

Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich geführtes Register.

Es unterteilt sich in einen beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in einen darstellenden Teil (Flurkarte/Liegenschaftskarte).

Im Liegenschaftskataster werden für alle Grundstücke (Flurstücke) und Gebäude folgende Informationen vorgehalten:

  • Geometrische Form, Lage und Größe,

  • Angaben über die Landnutzung und charakteristische Topographie,

  • Eigentümer und Erbbauberechtigte,

  • Ergebnisse der Bodenschätzung.

Die Geobasisdaten werden jedem zur Nutzung zugänglich gemacht. Um Angaben zu Eigentümern zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.

Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notare können das Liegenschaftskataster einsehen sowie Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Liegenschaften erhalten. In gleichem Umfang können andere Antragsteller, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen, eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster erhalten.

Kosten

Auszug aus der Liegenschaftskarte
30,00 EUR für Formate DIN A4 und DIN A3 EUR
60,00 EUR für Formate DIN A2, DIN A1 und DIN A0 EUR


Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
je Flurstücksnachweis 30,00 EUR
je Flurstücks- und Eigentümernachweis 30,00 EUR
je Grundstücksnachweis 30,00 EUR
je Bestandsnachweis 30,00 EUR

Auskünfte zu Gebühren für Mehrausfertigungen und ähnlichem erteilen wir gerne.

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

Hinweise

Die Städte und Gemeinden können auch Katasterauskünfte erteilen und Auszüge fertigen, aber nur für ihr Zuständigkeitsgebiet.
Beispiel: Detmold nur für Detmold, Lage nur für Lage und so weiter.

Dort wird in der Regel Barzahlung gefordert.

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme haben.

Unterlagen

Wenn man die Auszüge für jemand anderen beantragt, ist eine Vollmacht erforderlich.

Bearbeitungsdauer

sofort

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