Zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionskosten können zugelassene Einrichtungen der Kurzzeitpflege/Tagespflege einen Aufwendungszuschuss beim Kreis Lippe beantragen.
Die Investitionskostenförderung wird für tatsächliche Belegungstage gewährt; bei ganztägiger Abwesenheit (beispielsweise bei einem Krankenhausaufenthalt) besteht kein Anspruch. Aufnahmetag und Entlassungstag gelten als je 1 gesonderter Tag.
Eine Förderung ist bei einem Kurzzeitpflegeaufenthalt für maximal 56 Tage je Kalenderjahr möglich.
Die Investitionskostenförderung wird für tatsächliche Belegungstage gewährt.
Antragsberechtigt ist ausschließlich die Pflegeeinrichtung.
Vertretungsberechtigung
Die Antragstellung kann nur durch den Träger des Pflegedienst selbst oder einen vertretungsberechtigten Dritten rechtswirksam erfolgen. Der Antragsvordruck und der Berechnungsbogen müssen handschriftlich unterschrieben werden.
Folgende Nachweise können Sie für die jeweilige Rechtsform als Nachweis der Vertretungsberechtigung vorlegen:
Den Nachweis der Vertretungsberechtigung müssen Sie hier nur einreichen bei erstmaliger Antragstellung oder nach Änderungen.
Sie beantragen die Förderung bei dem Sozialhilfeträger, in dessen Bereich der Pflegegast den gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung hatte oder in den 2 Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hat.
Für Pflegegäste, bei denen die Entscheidung über die Pflegebedürftigkeit noch aussteht, sollten Sie den Antrag „vorsorglich“ und fristgerecht stellen, damit bei einem nachträglich festgestelltem Pflegegrad auch nachträglich ein Aufwendungszuschuss bewilligt werden kann.
Sie haben auf Verlangen die Richtigkeit ihrer Angaben nachzuweisen. Sollten unvollständige oder unrichtige Angaben zu einer überhöhten Auszahlung des Investitionskostenzuschusses geführt haben, fordern wir die Leistungen zurück.
Sie sind verpflichtet, uns Änderungen bei entscheidungserheblichen Tatsachen (beispielsweise Betriebsschließung, Trägerwechsel, Umzug, Änderung der Rechtsform, Insolvenzverfahren) unverzüglich mitzuteilen.