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Zinssenkung Wohnungsbauförderung

Details

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau und den Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen mit Mitteln der Wohnraumförderung. Ziel der Förderung ist es, Familien und Haushalte mit geringem Einkommen bei der Eigentumsbildung zu unterstützen. Die Förderung wird in Form von zinsgünstigen Darlehen gewährt.

Nach Erhalt der Förderzusage schließen die Darlehensnehmer einen Darlehensvertrag mit der NRW.BANK ab.

Die Förderrichtlinien sehen vor, dass die Zinsvergünstigung nach einem bestimmten Zeitraum ausläuft, also der Zinssatz des Förderdarlehens danach angehoben wird.

Wie lang der Zeitraum der Zinsvergünstigung ist, hängt davon ab, in welchem Jahr Ihr Eigenheim gefördert worden ist.

Da bei der Verzinsung die individuelle Leistungsfähigkeit der Darlehensnehmer berücksichtigt wird, ist bei der Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen eine Zinssenkung möglich.

Die NRW.BANK teilt Ihnen eine anstehende Zinsanhebung vorab rechtzeitig mit. Sie haben dann die Möglichkeit, eine Zinssenkung zu beantragen.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, dann kann der günstige Zinssatz eventuell beibehalten oder sogar eine darüber hinausgehende Zinssenkung erreicht werden.

Entscheidend ist in diesem Zusammenhang die Einkommenssituation der Personen, die Ihrem Haushalt angehören.
Die Höhe des Einkommens wird zu einem bestimmten Stichtag ermittelt.
Bezogen auf diesen Stichtag wird das Einkommen der letzten 12 Monate ermittelt. Wenn bereits Einkommensveränderungen absehbar sind, wird das zu erwartende neue Einkommen aller Haushaltsangehörigen berücksichtigt.

Das anzurechnende Gesamteinkommen des Haushalts wird dann einer bestimmten Einkommensgrenze gegenübergestellt. Anhand dieses Ergebnisses (Über- oder Unterschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze) wird dann ermittelt, ob die Voraussetzungen für eine Zinssenkung vorliegen.

Zuständig für die Einkommensprüfung ist die Stadtverwaltung (bei mittleren und großen Städten) beziehungsweise die Kreisverwaltung für kleine kreisangehörige Städte und Gemeinden. Hier können Sie einen entsprechenden Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Einkommenssituation stellen.

Da sich die Förderrichtlinien und die sich daraus ergebenden Darlehensbedingungen seit dem Bestehen der Wohnraumförderung von Zeit zu Zeit geändert haben, lassen sich keine pauschalen Aussagen zu den Konditionen und konkreten Voraussetzungen einer Zinssenkung treffen. Dies ist im konkreten Einzelfall anhand des Zeitpunkts der Bewilligung und der in dem Zusammenhang geltenden Bestimmungen zu prüfen.

Wir beraten Sie hierzu gerne.

Eine erste Chancenprüfung für eine mögliche Zinssenkung bietet der Zinssenkungsrechner der NRW.BANK (siehe Links)

Hinweise

Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo bearbeiten die Anträge in ihrem Stadtgebiet in eigener Zuständigkeit.

Für die übrigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist der Kreis Lippe zuständig.

Begriffe im Kontext

Einkommensprüfung, Einkommensbescheinigung, selbstgenutztes Wohneigentum, Wohnraumförderung, Zinssenkungsantrag, Zinsvergünstigung

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