Öffentliche Aufträge werden unter Berücksichtigung des Vergaberechts vergeben.
Das Vergaberecht kennt öffentliche Verfahren, bei denen alle geeigneten Unternehmen ein Angebot abgeben können, und sogenannte Einladungsverfahren, bei denen der öffentliche Auftraggeber die Unternehmen, die zur Angebotsabgabe eingeladen werden, vorab festlegt.
Bei diesen Einladungsverfahren muss grundsätzlich vor der Einladung zur Angebotsabgabe die Eignung der Unternehmen geprüft werden.
Wir haben eine eigene Datenbank für unsere Einladungsverfahren aufgebaut, in die wir Sie gerne als Bewerber aufnehmen. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihre Eignung soweit möglich schon überprüft wurde und Ihre Daten der jeweiligen Fachabteilung, die den Auftrag vergibt, bekannt ist. Die Teilnahme an Vergabeverfahren ist also für Sie einfacher.