Ein Unschädlichkeitszeugnis dient dazu, die Veräußerung kleinerer Trennstücke zu erleichtern.
Das Eigentum an einem Teil eines Grundstücks (Trennstück) kann frei von grundbuchlich gesicherten Rechten und Belastungen übertragen werden.
Die Katasterbehörde stellt darin fest, dass die Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist. Das kann zum Beispiel erforderlich sein bei Verkauf, Austausch oder unentgeltlicher Abtretung einer Teilfläche.
Zeitgebühr: angefangene Viertelstunde 27,00 EUR
Zahlungsweisen:
Überweisung
Den Antrag kann jeder stellen, der an der Feststellung der Unschädlichkeit ein rechtliches Interesse hat.
Das Unschädlichkeitszeugnis wird auf formlosen Antrag hin erstellt. Benötigt werden
Das Unschädlichkeitszeugnis kann formlos beantragt werden.
Alle Beteiligten werden schriftlich mit einer Frist zur Äußerung angehört und können sich äußern.
Gegen das erteilte Unschädlichkeitszeugnis kann unmittelbar Klage beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.