Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum erhalten
Details
Ein Unschädlichkeitszeugnis dient dazu, die Veräußerung kleinerer Trennstücke zu erleichtern.
Das Eigentum an einem Teil eines Grundstücks (Trennstück) kann frei von grundbuchlich gesicherten Rechten und Belastungen übertragen werden.
Die Katasterbehörde stellt darin fest, dass die Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist. Das kann zum Beispiel erforderlich sein bei Verkauf, Austausch oder unentgeltlicher Abtretung einer Teilfläche.
Kosten
Zeitgebühr: angefangene Viertelstunde 27,00 EUR
Zahlungsweisen:
Überweisung
Voraussetzungen
Den Antrag kann jeder stellen, der an der Feststellung der Unschädlichkeit ein rechtliches Interesse hat.
Unterlagen
Das Unschädlichkeitszeugnis wird auf formlosen Antrag hin erstellt. Benötigt werden
- zustellfähige Adressen aller Eigentümer und Gläubiger,
- aktueller beglaubigter Grundbuchauszug,
- notarielle Verträge über Verkauf, Austausch oder Abtretung,
- gutachterliche Äußerung über den Wert des Trennstücks (nur soweit vorliegend),
- Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte mit Darstellung der betroffenen Teilfläche
Verfahrensablauf
Das Unschädlichkeitszeugnis kann formlos beantragt werden.
Alle Beteiligten werden schriftlich mit einer Frist zur Äußerung angehört und können sich äußern.
Gegen das erteilte Unschädlichkeitszeugnis kann unmittelbar Klage beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.