Wenn Sie durch eine Krankheit, einen Unfall oder Alter in eine Lage kommen, in der Sie für sich selbst keine Entscheidungen mehr treffen können oder hierfür Unterstützung brauchen, dann brauchen Sie in der Regel einen sogenannten Betreuer. Auch Ehegatten, Eltern oder Kinder brauchen eine Vollmacht oder einen vom Amtsgericht bestellten Betreuer, um für eine volljährige Personen etwas verbindlich regeln zu dürfen.
Sie können schon heute dafür sorgen, dass dann eine Person Ihres Vertrauens Ihre Wünsche und Vorstellungen für Sie geltend machen kann. Hierfür müssen Sie einer Person eine Vollmacht erteilen. Dieser Person sollten Sie absolut vertrauen können, weil die Ausübung der Vollmacht nicht kontrolliert wird.
Alternativ können Sie auch zu Gunsten einer Person eine Betreuungsverfügung erteilen.
Wir bieten Ihnen
Informationen zu Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Einrichtung und Führung einer rechtlichen Betreuung
Welche Vorsorgemöglichkeiten für Sie richtig sind, bleibt ganz Ihre Entscheidung. Die Verantwortung für Ihre Verfügungen tragen Sie selbst.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie gesund bleiben und die Hilfe der in Ihren Verfügungen genannten Personen nicht in Anspruch nehmen müssen.
Sollten Sie jedoch in eine schwierige Lage kommen, haben Sie festgelegt, welche Wünsche und Vorstellungen Sie für diese Situation haben.
Wenn keine entsprechende Vollmacht vorliegt, wird im Bedarfsfall ein Betreuungsverfahren eingeleitet.
Gerne beraten wir Sie zu der Thematik.
Wir sind die Betreuungsbehörde für das gesamte Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Detmold, die eine eigene Betreuungsbehörde hat.