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Anschriften- oder Namensänderung (innerhalb Kreis Lippe)

Details

Sind Sie in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen, müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden.

Die Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs müssen Sie unverzüglich in der örtlichen Zulassungsbehörde vornehmen, in deren Bezirk Sie Ihren

  • Hauptwohnsitz,

  • Betriebssitz oder Ihre Niederlassung (Haupt- oder Zweigniederlassung) haben.

***

Bei einem Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht ummelden, aber die Zulassungsbescheinigung Teil I muss nach der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt noch berichtigt werden.


Bei einer Namensänderung muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) im Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) berichtigt werden.

Tipp:

Wenn Sie als Privatperson nur innerhalb von Lippe umziehen, dann kann die Änderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I auch direkt bei der Ummeldung im Einwohnermeldeamt erledigt werden.


Wichtig zu wissen bei der Terminbuchung Zulassungsstelle:
Bitte buchen Sie einen Termin im Bereich "Änderungen Fahrzeug" und dann Anschriften-/Namensänderung innerhalb des Kreises Lippe.

Online-Zulassungsbehörde i-Kfz:
Bitte wählen Sie Umschreibung (ohne Halterwechsel).
Eine reine Namensänderung sollten Sie immer vor Ort erledigen.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • Debitkarte

  • Kreditkarte

  • in i-Kfz: Kreditkarte und PayPal

Tipp:

Eine Adressänderung bei Umzug innerhalb Kreis Lippe ("Umschreibung ohne Halterwechsel") können Sie auch über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.

Hinweise

Fristen

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

  • Bericht über die aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV)

  • gültiger Lichtbildausweis mit den geänderten Angaben (Adresse, Name)

    • wenn der Ausweis noch nicht geändert ist:
      anderer Nachweis über die Namensänderung (beispielsweise Heiratsurkunde)

Verfahrensablauf

** Terminvereinbarung erforderlich - Bitte buchen Sie 1 Termin je ZB I / Fahrzeug**

Tipp:

Für diese Leistung können Sie montags - freitags in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr sowie dienstags, mittwochs und donnerstags von 14:00 – 15:00 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen.
Bitte rechnen Sie mit entsprechender Wartezeit.

***

Wenn Sie als Privatperson nur innerhalb von Lippe umziehen und die Zulassungsbescheinigung I noch nie geändert wurde (kein Aufkleber),
dann kann die Änderung in der ZB Teil I auch direkt bei der Ummeldung im Einwohnermeldeamt erledigt werden.
Alternativ können Sie in dieser Leistung einen Termin im BürgerService des Kreises Lippe buchen.

Eine Adressänderung bei Umzug innerhalb Kreis Lippe ("Umschreibung ohne Halterwechsel") können Sie ebenfalls über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.

Für alle anderen Änderungen wird immer eine neue ZB I ausgestellt, deshalb kann diese Änderung nur in den Zulassungsstellen des Kreises Lippe erfolgen.

Hier geht es direkt zur Terminvereinbarung: Anschriften- /Namensänderung innerhalb des Kreises Lippe

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

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