Sind Sie in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen, müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden.
Die Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs müssen Sie unverzüglich in der örtlichen Zulassungsbehörde vornehmen, in deren Bezirk Sie Ihren
Hauptwohnsitz,
Betriebssitz oder Ihre Niederlassung (Haupt- oder Zweigniederlassung) haben.
Die Zulassung auf eine unselbständige Zweigstelle ist nicht möglich.
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Bei einem Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht ummelden, aber die Zulassungsbescheinigung Teil I muss nach der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt noch berichtigt werden.
Bei einer Namensänderung muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) im Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) berichtigt werden.
Wenn Sie als Privatperson nur innerhalb von Lippe umziehen, dann kann die Änderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I auch direkt bei der Ummeldung im Einwohnermeldeamt erledigt werden.
Wichtig zu wissen bei der Terminbuchung Zulassungsstelle:
Bitte buchen Sie einen Termin im Bereich "Änderungen Fahrzeug" und dann Anschriften-/Namensänderung innerhalb des Kreises Lippe.
Online-Zulassungsbehörde i-Kfz:
Bitte wählen Sie Umschreibung (ohne Halterwechsel).
Eine reine Namensänderung sollten Sie immer vor Ort erledigen.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)