Beratung rund um behinderte Menschen im Arbeitsleben

Details

Besonderer Kündigungsschutz, begleitende Hilfen, Beratung und Prävention

Für wen sind wir da?

Für Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragte, Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, erwerbstätige schwerbehinderte Menschen.

Das sind unser Aufgaben und so unterstützen wir Sie:

Besonderer Kündigungsschutz

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen kündigen wollen, benötigen grundsätzlich die vorherige Zustimmung des LWL-Inklusionsamtes Arbeit in Münster.

Von der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf werden alle Beteiligten (betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber) und falls vorhanden der Betriebsrat / Mitarbeitervertretung und die Schwerbehindertenvertretung angehört.

Bei Bedarf holen wir Informationen von Dritten (beispielsweise von Krankenkassen, Ärzten oder Zeugenaussagen) ein.
In den meisten Fällen führen wir eine Kündigungsverhandlung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung durch. Kann diese nicht erreicht werden, entscheidet das LWL- Inklusionsamt Arbeit aufgrund des ermittelten Sachverhaltes.


Begleitende Hilfen im Arbeitsleben

Beratung / Prävention bei Fragen zu Arbeitsverhältnissen mit schwerbehinderten / gleichgestellten Menschen, zum Beispiel:

  • Arbeitsplatzgestaltung,

  • Präventionsverfahren bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Störungen,

  • im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

Förderung für schwerbehinderte / gleichgestellte Menschen

  • für technische Arbeitshilfen,

  • zur Gründung einer selbständigen Existenz,

  • zum Erreichen des Arbeitsplatzes
    (in der Regel für Selbstständige / Beamte),

  • zur Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
    (in der Regel für Selbstständige / Beamte).

Förderung für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen

  • zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

  • zur behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

  • bei außergewöhnlichen Belastungen


Weiterführende Beratung und Begleitung

Das LWL- Inklusionsamt Arbeit bietet ergänzende Beratung und Begleitung.

Kosten

Hinweise

Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.


Die Stadt Detmold hat eine eigene Fachstelle: Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf (detmold.de)

Voraussetzungen

  • Schwerbehindertenausweis
    oder
  • Feststellungsbescheid oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

Weiterführende Informationen

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