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Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf

Details

Besonderer Kündigungsschutz, begleitende Hilfen, Beratung und Prävention

Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf - Für wen sind wir da?

Für Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragte, Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, erwerbstätige schwerbehinderte Menschen.

Schwerbehindert sind Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben. Der GdB wird für Einwohner des Kreises Lippe vom Fachbereich Soziales und Integration / Team der Schwerbehindertenangelegenheiten des Kreises Lippe festgestellt.

Erwerbstätige gleichgestellte Menschen

Ein Mensch mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 kann - unter bestimmten Voraussetzungen - auf Antrag durch die Agentur für Arbeit mit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.


Besonderer Kündigungsschutz

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen kündigen wollen, benötigen - von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen - die vorherige Zustimmung des LWL-Inklusionsamtes Arbeit in Münster.

Von der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf werden alle Beteiligten (betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber) und falls vorhanden der Betriebsrat / Mitarbeitervertretung und die Schwerbehindertenvertretung angehört.

Bei Bedarf holt die Fachstelle Informationen von Dritten (beispielsweise von Krankenkassen, Ärzten oder Zeugenaussagen) ein.
Die Fachdienste (beispielsweise Integrationsfachdienst oder Technischer Beratungsdienst) werden, falls erforderlich, eingeschaltet. In den meisten Fällen führt die Fachstelle eine Kündigungsverhandlung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung durch.

Sollte diese nicht erzielt werden, entscheidet das LWL- Inklusionsamt Arbeit aufgrund des ermittelten Sachverhaltes.


Begleitende Hilfen im Arbeitsleben

Beratung / Prävention bei Fragen zu Arbeitsverhältnissen mit schwerbehinderten / gleichgestellten Menschen, zum Beispiel:

  • Arbeitsplatzgestaltung,

  • Präventionsverfahren bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Störungen,

  • im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

Förderung an schwerbehinderte / gleichgestellte Menschen

  • für technische Arbeitshilfen,

  • zur Gründung einer selbständigen Existenz,

  • zum Erreichen des Arbeitsplatzes
    (in der Regel für Selbstständige / Beamte),

  • zur Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
    (in der Regel für Selbstständige / Beamte).

Förderung an Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen

  • zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

  • zur behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

  • bei außergewöhnlichen Belastungen


Weiterführende Beratung und Begleitung

Das LWL- Inklusionsamt Arbeit bietet ergänzende Beratung und Begleitung durch folgende Fachdienste:

  • Technischer Beratungsdienst

  • Integrationsfachdienst (IFD) bei seelischen, hirnorganischen, neurologischen oder geistigen Behinderungen

  • Fachdienst für hörbehinderte Menschen

  • Fachdienst für sehbehinderte Menschen

  • Präventionsfachdienst Sucht und Psyche

Hinweise

Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.


Die Stadt Detmold hat eine eigene Fachstelle: Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf (detmold.de)

Begriffe im Kontext

Begleitende Hilfen, Inklusionsamt, Integrationsamt, Kündigung, Kündigungsschutz

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