Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und die hierfür entstehenden Kosten geltend machen bei
der Pflegekasse (im Wege der Kostenerstattung) beziehungsweise oder
beim Kreis als Sozialhilfeträger, wenn Sie nicht pflegeversichert sind.
Für die Nutzung dieser Angebote steht Ihnen aktuell ein monatlicher Entlastungsbetrag von EUR 125,00 zu.
Gegenüber der Pflegekasse haben Sie auch eine bis zu 40-prozentige Umwidmungsmöglichkeit Ihres ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs.
Die Unterstützungsangebote im Alltag richten sich an Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und pflegende Angehörige.
Sie tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftige, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig zu bewältigen.
Eine landesweite Übersicht der Angebote zur Unterstützung im Alltag finden Sie hier: https://pfaduia.nrw.de/uia/angebotsfinder
Wenn Sie als Leistungsanbieter/Leistungsanbieterin Ihren Sitz im Kreisgebiet haben, sind wir für die Anerkennung von Unterstützungsangeboten im Alltag zuständig.
Sie können den Antrag elektronisch stellen: pfaduia.nrw.de