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Kennzeichnungspflicht für geschützte Tierarten

Details

Für bestimmte Tier- und Pflanzenarten besteht eine besondere Kennzeichnungspflicht. Jedes Tier muss mit einem exakt vorgeschriebenen Kennzeichen versehen werden, damit es eindeutig als Eigentum der Besitzerin oder des Besitzers identifiziert werden kann.

Die Kennzeichnungsmethoden sind in der Anlage 6 zur Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) geregelt. Anerkannte Kennzeichnungsmethoden sind beispielsweise ein geschlossener Ring, Transponder oder die Fotodokumentation. Bei Vögeln erfolgt die Kennzeichnung meist mit einem Ring, nachrangig auch mit einem Transponder, bei Reptilien mit einem Transponder oder einer ständig aktuell zu haltenden Fotodokumentation.

Diese artenschutzrechtlich vorgeschriebenen Kennzeichen dürfen nur von 2 Vereinen ausgegeben werden.
Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V. (BNA)
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e. V. (ZZF)

Wenn im Einzelfall Probleme bei der Kennzeichnung auftreten, können bei nachweislichen gesundheitlichen Problemen oder Verhaltensauffälligkeiten Ausnahmen durch uns zugelassen werden.

Zur Fotodokumentation bei Landschildkröten haben wir weitere Informationen und eine Vorlage (Karopapier) zum Download verlinkt.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an uns.

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