Kfz abmelden

Details

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen. Mit den entstempelten Kennzeichen dürfen Sie nach einer Außerbetriebsetzung bis zum Ende des Tages der Außerbetriebsetzung von der Zulassungsstelle zurückfahren, wenn das von der Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst ist.

Falls Sie ein Fahrzeug aus einem anderen Grund außer Betrieb setzen und es später wieder auf sich selbst zulassen möchten, können Sie das Kennzeichen bis zu einem Jahr reservieren lassen.

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Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen der Käufer eines Fahrzeugs seiner Pflicht zur Abmeldung beziehungsweise Ummeldung des Fahrzeugs nicht nachkommt.

Wie können Sie sich als Verkäufer dagegen schützen?
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie beim Verkauf Ihres Fahrzeugs immer eine Veräußerungsanzeige mit Empfangsbestätigung ausfüllen und diese von beiden Vertragsparteien, also sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer, unterschreiben lassen.
Diese Dokumente senden Sie dann an die zuständige Zulassungsstelle. Sie können sich das Formular Veräußerungsanzeige mit Empfangsbestätigung als .pdf-Datei herunterladen. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig und leserlich aus und kontrollieren Sie die Daten des Käufers (Name und Adresse) anhand der Ausweispapiere.

Der sicherste Schutz ist die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vor der Übergabe an den Fahrzeugkäufer. Hierzu benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) sowie die Kfz-Kennzeichen.

Die in vielen Kaufvertrags-Vordrucken enthaltene Vereinbarung "Der Käufer verpflichtet sich zur Ab- oder Ummeldung innerhalb von 3 Tagen" gibt Ihnen keine Sicherheit, dass dies auch wirklich passiert. Sie können den Käufer dann zwar privatrechtlich verklagen, von der Zahlungspflicht der Kfz-Steuer und der Kfz-Versicherung befreit diese Klausel Sie aber nicht.

Problematisch ist es auch, wenn Sie das Fahrzeug ins Ausland verkaufen. Wir bekommen keine Meldung über eine Anmeldung im Ausland. Es ist dann Ihre Aufgabe, sich die erforderlichen Unterlagen im Ausland zu besorgen. Dies ist in der Regel jedoch äußerst schwierig und sehr zeitaufwändig.

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • Debitkarte

  • Kreditkarte

  • in i-Kfz: Kreditkarte und PayPal

Tipp:

Diese Leistung können Sie auch über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.

Hinweise

Fristen

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.

Unterlagen

  • Antrag zur Außerbetriebsetzung,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I),
  • Kennzeichenschilder,
  • bei Verkauf:
    Veräußerungsanzeige mit Empfangsbekenntnis

Bearbeitungsdauer

In der Regel direkt im Termin.

Verfahrensablauf

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es direkt zur Terminvereinbarung: Fahrzeug abmelden**

Tipp:

Für die Abmeldung eines einzelnen Fahrzeuges ohne anschließende Wiederzulassung können Sie montags - freitags in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr sowie dienstags, mittwochs und donnerstags von 14:00 – 15:00 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen.
Bitte rechnen Sie mit entsprechender Wartezeit.


Wichtig:

Bei einer Kennzeichenübernahme gilt das Kennzeichen nur noch für das neue Fahrzeug und nicht mehr für das bisherige Fahrzeug. Daher ist die Verwendung des bisherigen Kennzeichens für die Rückfahrt des außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges von der Zulassungsstelle zum Bestimmungsort des Fahrzeuges nicht zulässig.

Tipp:

Diese Leistung können Sie auch über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.

Weiterführende Informationen

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