Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Fahrerkarte beantragen

Details

Nutzfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen dürfen in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einem digitalen Fahrtenschreiber (auch Kontrollgeräte oder Tachografen) zur Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten ausgestattet sind. Die Bedienung dieser digitalen Tachografen erfolgt mit speziellen Chipkarten.

Eine davon ist die "Fahrerkarte", ohne die ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät nicht gefahren werden darf.

Fahrer müssen Arbeitszeitnachweise für die Tage erstellen, an denen sie Fahrzeuge lenken, die der gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen. Diese Nachweise müssen die Fahrer bei Kontrollen für den Zeitraum des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage vorlegen können.

Die Fahrer melden sich mit ihrer persönlichen Fahrerkarte am Kontrollgerät zu Beginn der Fahrt an und am Ende des Arbeitstages wieder ab. Neben den automatisch aufgezeichneten Daten sind sonstige relevante Zeiten manuell einzugeben. Die Fahrerkarte speichert unter anderem die Daten zur Identität des Fahrers sowie Informationen zu:

  • Lenkzeiten,

  • Arbeitszeiten,

  • Bereitschaftszeiten und

  • Pausenzeiten.

Jede Fahrerin und jeder Fahrer darf nur 1 Fahrerkarte besitzen.

Bei Verlust der Karte (beispielsweise durch Diebstahl) müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen. Hierzu benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie bei der erstmaligen Beantragung. Eine Ersatzkarte erhält das gleiche Gültigkeitsdatum wie die bisherige Karte.

Hinweise

Wir sind ausschließlich für die Antragsannahme und die Ausgabe von Fahrerkarten zuständig.

Für die Ausgabe anderer Karten als der Fahrerkarte (Werkstattkarten, Unternehmerkarten und Kontrollkarten) sind in Nordrhein-Westfalen die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz (Bezirksregierungen) zuständig. Weitere Auskünfte über diese Karten erhalten Sie dort.

Wir können keinerlei Auskünfte darüber geben, wann ein Fahrzeug zwingend mit einem digitalen Tachograph ausgestattet sein muss, unter welchen Voraussetzungen ein solcher genutzt werden muss oder wann im Ausnahmefall ein Fahrzeug ohne Fahrerkarte gefahren werden darf.
Zu diesen Bereichen des Güterkraftverkehres können Ihnen unter anderem die Berufsgenossenschaften und das Amt für Arbeitsschutz Auskunft geben.

Begriffe im Kontext

99108055001000, Führerscheinstelle, Straßenverkehrsamt, StVA, Berufskraftfahrer, digitaler Fahrtenschreiber, Fahrerkarte, Fahrerkarte beantragen, Fahrerkarte verlängern, Kontrollgeräte im Straßenverkehr, Tachograf, Tachograph

Feedback zum Serviceportal

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.