Fahrerkarte beantragen
Details
Nutzfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen dürfen in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einem digitalen Fahrtenschreiber (auch Kontrollgeräte oder Tachografen) zur Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten ausgestattet sind. Die Bedienung dieser digitalen Tachografen erfolgt mit speziellen Chipkarten.
Eine davon ist die "Fahrerkarte", ohne die ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät nicht gefahren werden darf.
Fahrer müssen Arbeitszeitnachweise für die Tage erstellen, an denen sie Fahrzeuge lenken, die der gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen. Diese Nachweise müssen die Fahrer bei Kontrollen für den Zeitraum des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage vorlegen können.
Die Fahrer melden sich mit ihrer persönlichen Fahrerkarte am Kontrollgerät zu Beginn der Fahrt an und am Ende des Arbeitstages wieder ab. Neben den automatisch aufgezeichneten Daten sind sonstige relevante Zeiten manuell einzugeben. Die Fahrerkarte speichert unter anderem die Daten zur Identität des Fahrers sowie Informationen zu:
Lenkzeiten,
Arbeitszeiten,
Bereitschaftszeiten und
Pausenzeiten.
Jede Fahrerin und jeder Fahrer darf nur 1 Fahrerkarte besitzen.
Bei Verlust der Karte (beispielsweise durch Diebstahl) müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen. Hierzu benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie bei der erstmaligen Beantragung. Eine Ersatzkarte erhält das gleiche Gültigkeitsdatum wie die bisherige Karte.
Kosten
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Debitkarte
Kreditkarte
Hinweise
Wir sind ausschließlich für die Antragsannahme und die Ausgabe von Fahrerkarten zuständig.
Für die Ausgabe anderer Karten als der Fahrerkarte (Werkstattkarten, Unternehmerkarten und Kontrollkarten) sind in Nordrhein-Westfalen die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz (Bezirksregierungen) zuständig. Weitere Auskünfte über diese Karten erhalten Sie dort.
Wir können keinerlei Auskünfte darüber geben, wann ein Fahrzeug zwingend mit einem digitalen Tachograph ausgestattet sein muss, unter welchen Voraussetzungen ein solcher genutzt werden muss oder wann im Ausnahmefall ein Fahrzeug ohne Fahrerkarte gefahren werden darf.
Zu diesen Bereichen des Güterkraftverkehres können Ihnen unter anderem die Berufsgenossenschaften und das Amt für Arbeitsschutz Auskunft geben.
Fristen
Die Karte ist 5 Jahre gültig. Eine neue Karte kann frühestens 6 Monate vor Ablauf beantragt werden.
Voraussetzungen
Besitz des EU-Kartenführerscheins mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
Unterlagen
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit:
Personalausweis oder Reisepass
EU-Kartenführerschein
1 aktuelles biometrisches Passbild
Bei Verlängerung, Ersatzausstellung wegen Unbrauchbarkeit oder Umtausch einer ausländischen Fahrerkarte:
vorhandene Fahrerkarte
Verfahrensablauf
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es direkt zur Terminvereinbarung: Fahrerkarte beantragen/verlängern**
Ihre persönliche Vorsprache bei uns ist erforderlich.
Wir übermitteln die Inhaberdaten, das Passbild und die Unterschrift an das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg. Die Fahrerkarte wird dann dort hergestellt und an uns übersandt.
Falls Sie als Spedition, Busunternehmen oder sonstige Firma alle bei Ihnen beschäftigten Fahrer gleichzeitig mit einer Fahrerkarte ausstatten möchten, kontaktieren Sie uns bitte vorab. Wir können dann die genauen Modalitäten besprechen.