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Nutzung von Erdwärme

Details

Bei Neubauten in Niedrigenergiebauweise werden immer häufiger Erdwärmeheizungen errichtet.

Um Erdwärme nutzbar zu machen, werden meist Erdwärmekollektoren oder Erdwärmesonden eingesetzt. Solche Anlagen stellen immer auch einen Eingriff in den Untergrund dar. Durch diesen Eingriff kann ein direkter oder indirekter Kontakt zum Grundwasser entstehen.

Deshalb brauchen Sie grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis für den Einbau von Erdwärmekollektoren und Erdwärmesonden. Bei Erdwärmekollektoren kann unter Umständen wegen der geringeren Eingriffstiefe auf eine wasserrechtliche Erlaubnis verzichtet werden.

Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit uns, wenn Sie die Nutzung von Erdwärme planen.

Kosten

Beratungsgespräch: kostenlos

wasserrechtliche Erlaubnis: Mindestgebühr 200,00 EUR

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

Hinweise

Bohrungen, die mehr als 100 Meter tief werden sollen, müssen Sie zusätzlich der Bergbehörde anzeigen.

Fristen

Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.

Voraussetzungen

Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren dürfen nur außerhalb von Heilquellenschutzgebieten und den Zonen I und II von Trinkwasserschutzgebieten errichtet werden.

Für Erdwärmeanlagen in weiteren Schutzzonen eines Schutzgebietes können Einschränkungen bestehen.

Unterlagen

Welche Unterlagen in erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Bearbeitungsdauer

ungefähr 4 - 12 Wochen

Verfahrensablauf

Idealerweise vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns. Nach erfolgter Antragstellung prüfen wir Ihren Antrag. Eventuell müssen wir noch andere Behörden beteiligen.

Nach positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Erlaubnisbescheid.

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