Wenn Sie gewerblich Abfall sammeln, befördern, damit handeln oder makeln, müssen Sie uns das vor Beginn dieser Tätigkeit mitteilen.
Auch als normaler Handwerksbetrieb oder Garten- und Landschaftsbaubetrieb oder als Bauunternehmer gilt diese Vorschrift für Sie, wenn Sie im Rahmen Ihres wirtschaftlichen Unternehmens
Abfälle gewöhnlich und regelmäßig
oder
über 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Jahr
oder
über 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr befördern.
Wenn Sie gefährliche Abfälle gewerbsmäßig befördern, dann brauchen Sie dafür eine Beförderungserlaubnis.
Gerne beraten wir Sie zum Thema.
Anzeigenbestätigung circa 50,00 - 150,00 EUR
Vergabe der Beförderernummer 50,00 EUR
Änderungsanzeige 50,00 EUR
Erteilung oder Änderung einer Erlaubnis circa 250,00 - 650,00 EUR
Zahlungsweisen:
Überweisung
Fahrzeuge für die Abfallbeförderung müssen vorne und hinten mit sogenannten "A-Schildern" gekennzeichnet sein.
Nachweis zur Fach- und Sachkunde