Wenn Sie gewerblich Abfall sammeln, befördern, damit handeln oder makeln, müssen Sie uns das vor Beginn dieser Tätigkeit mitteilen.
Auch als normaler Handwerksbetrieb oder Garten- und Landschaftsbaubetrieb oder als Bauunternehmer gilt diese Vorschrift für Sie, wenn Sie im Rahmen Ihres wirtschaftlichen Unternehmens
Wenn Sie gefährliche Abfälle gewerbsmäßig befördern, dann brauchen Sie dafür eine Beförderungserlaubnis.
Fahrzeuge für die Abfallbeförderung müssen vorne und hinten mit sogenannten "A-Schildern" gekennzeichnet sein.