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Verpflegungskosten in Förderschulen

Details

Seit dem 01.01.2025 sind für die Verpflegungskosten an den kreiseigenen Förderschulen im Voraus monatlich folgende Pauschalen zu zahlen:

  • Schule am Teutoburger Wald sowie Astrid-Lindgren-Schule: 60,00 EUR

  • Regenbogenschule und Christian-Morgenstern-Schule: 40,00 EUR

  • Fürstin-Pauline-Schule: 27,00 EUR

In besonderen Ausnahmefällen wie beispielsweise krankheitsbedingter Abwesenheit, eingeschränkter Beschulung kann eine ganz- oder teilweise Erstattung beantragt werden. Nähere Informationen gibt es im jeweiligen Schulbüro.

Bei nachgewiesenen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket entfällt die Zahlungspflicht.

Für die

  • Kindertagesstätte Villa Kunterbunt erfolgt weiterhin eine Spitzabrechnung mit 3,50 EUR pro Mahlzeit.

  • Karla-Raveh-Gesamtschule erfolgt die Abrechnung weiterhin direkt über den Caterer.

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • Überweisung

Hinweise

Wenn Ihr Eigenanteil aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mit dem Jobcenter beziehungsweise dem Fachbereich 500 des Kreises Lippe abgerechnet werden soll, müssen Sie dazu bei der Schule / Kita einen aktuellen Leistungsbescheid vorlegen.
Bitte achten Sie auch darauf, rechtzeitig einen Folgeantrag für Bildungs-und Teilhabeleistungen zu stellen.

Unterlagen

Falls Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz beziehen:
entsprechender Nachweis.

Verfahrensablauf

Als Eltern überweisen Sie monatlich die Pauschale für den Eigenanteil, idealerweise über einen Dauerauftrag.

Die Schule oder Kita führt eine Liste darüber, wann Ihr Kind an der Verpflegung teilgenommen hat und legt uns zum 31. Dezember eines Jahres diese Liste vor.

Wir rechnen die tatsächlich eingenommenen Mahlzeiten gegen die geleisteten Pauschalzahlungen ab.
Haben Sie zu viel gezahlt, erstatten wir die Überzahlung oder schreiben sie für das nächste Abrechnungsjahr gut. Haben Sie zu wenig gezahlt, fordern wir den offenen Betrag von Ihnen an.

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