Der Schutz der Nachtruhe dient dem Gesundheitsschutz. Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sind daher Tätigkeiten verboten, welche die Nachtruhe stören. Allerdings können von diesem Verbot Ausnahmen zugelassen werden. Dies gilt bei Arbeiten, die
von öffentlichem Interesse sind oder
das besondere Interesse einer Beteiligten oder eines Beteiligten betreffen.
Beispiele dafür sind Arbeiten an den Versorgungssystemen für Gas, Wasser, Strom, Abwasser oder Gleisanlagen und anderen Verkehrseinrichtungen. Auch im gewerblichen und privaten Bereich sind manchmal Bauarbeiten zur Nachtzeit nötig, zum Beispiel im Hoch- und Tiefbau, in der Produktion oder im Handel.
Sofern mehrere Gewerke in einer Nacht erstellt werden sollen, stimmen Sie sich bitte untereinander ab und stellen nur einen Antrag.
Im Rahmen der Nachtarbeit müssen Sie alle Möglichkeiten zum Schallschutz ergreifen (beispielsweise durch)
Schallschutzschirme oder -vorhänge
elektrisch betriebene Arbeitsmaschinen statt mit Verbrennungsmotor angetriebene Arbeitsmaschinen
Vibrationsrammen statt schlagende Rammen.
Diese Erlaubnispflicht gilt nicht für Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes.
Parallel zur Antragstellung sollten Sie die betroffenen Anlieger über die geplanten Baumaßnahmen informieren.
Kostenrahmen: 10 - 1.000 EUR
Zahlungsweisen:
Überweisung
Es muss sich um Tätigkeiten im Rahmen eines Gewerbebetriebes oder einer wirtschaftlichen Unternehmung handeln.
Die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit muss
Tätigkeiten im öffentlichen Interesse können beispielsweise sein: Instandsetzungsarbeiten an öffentlichen Ver- und Entsorgungssystemen oder Gleiskörpern der privaten oder öffentlichen Verkehrseinrichtungen.
Angaben zur Baustelle
Bauleitung mit Namen und Rufnummer,
Angaben zur Anzahl der Mitarbeitenden auf der Baustelle,
Anschrift der Baustelle, eventuell Streckennummer oder Kilometer–Angaben mit Fahrtrichtung,
Lageplan der Baustelle mit nächstgelegenen Wohnungen,
geplanter Zeitraum der Nachtarbeiten,
Art und Umfang der Tätigkeiten (auch vorbereitende Tätigkeiten, zum Beispiel Einrichtung der Baustelle)
so detailliert wie möglich,
Begründung warum diese Tätigkeiten in der Nacht durchgeführt werden müssen.
Angaben zu den Maschinen
alle einzusetzenden Maschinen:
Schallleistungspegel (Lärmwerte)
eventuell schallschutztechnisches Gutachten
Angaben zu vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen
Bei größeren Baumaßnahmen hat es sich bewährt, eine genaue Darstellung der gesamten Maßnahmen anzufertigen. Hier stellen Sie auch die Arbeitsschritte dar, die in der Tagzeit durchgeführt werden.
in der Regel 1-2 Wochen
Stellen Sie den Antrag formlos schriftlich bei uns und fügen Sie alle Unterlagen bei.
Im Idealfall erhalten Sie dann eine schriftliche Ausnahmegenehmigung.