Zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung können für Brunnenanlagen Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. Innerhalb dieser Gebiete gelten besondere Vorschriften, die für jedes Gebiet aufgrund der geologischen Gegebenheiten mit Verordnung festgesetzt wurden. Somit sind bestimmte Handlungen und Maßnahmen verboten oder können nur mit einer gesonderten Genehmigung erlaubt werden.
Durch die untere Wasserbehörde des Kreises Lippe wird geprüft ob die Verbote eingehalten werden. Weiterhin können hier Befreiungen von diesen Verboten beantragt werden.
Gewässer müssen im Interesse der aktuellen und künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen geschützt werden. Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt.
Unter "Weiterführende Informationen" haben wir einen Link zu einer Excel-Übersicht der Bezirksregierung Detmold für Sie hinterlegt. Sie finden dort alle Schutzgebiete mit der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung.
In der Wasserschutzgebietsverordnung sind die Handlungen und Maßnahmen definiert, die eine Gefährdung für das Gewässer darstellen können.
Solche Handlungen und Maßnahmen können beispielsweise sein:
Baugruben für Bauwerke
wie zum Beispiel Einfamilienhäuser, Siloanlagen oder Windenergieanlagen
Schmutzwasserleitungen
Bohrungen
zum Beispiel für Gartenbrunnen
Fischteiche
Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
zum Beispiel Unkrautvernichtungsmittel
Heizungsanlagen
insbesondere Ölheizungen und Wärmepumpen
Grundwasserentnahmen
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
zum Beispiel Benzin und Öl
Einleitung in ein Gewässer
zum Beispiel Niederschlagswasser
Die Handlungen und Maßnahmen können komplett verboten sein oder die Handlung kann mit Auflagen genehmigt werden.
Für Heilquellen bestehen vergleichbare Vorgaben. Heilquellenschutzgebiete dienen dem Schutz staatlich anerkannter Heilquellen.
Detaillierte Karten der Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete finden Sie in unserem Geoportal.
Gern beraten wir Sie auch bei weiterem Informationsbedarf.
Baurechtliche Vorschriften gelten nach wie vor.
Reichen Sie den Antrag zusätzlich (!) per E-Mail ein, das kann das Verfahren beschleunigen.