Bei einer Kirrung handelt es sich nicht um eine Fütterung, sondern um eine Jagdhilfe.
Die Kirrung von Schwarzwild ist in Nordrhein-Westfalen nur unter engen Regelungen zulässig:
maximal 1 Kirrung pro angefangene 100 Hektar bejagbarer Fläche
Kirrmittel zur Kirrung sind ausschließlich Getreide einschließlich Mais
Kirrmittel darf nur von Hand eingebracht werden, die Benutzung von Fütterungs- oder Kirreinrichtungen nicht zulässig.
Das Kirrmittel muss
in den Boden eingebracht werden oder
mit bodenständigen Materialien so abgedeckt sein, dass anderes Schalenwild es nicht aufnehmen kann.
Wenn Sie in Ihrem Revier eine Kirrung einrichten wollen, dann müssen Sie uns das vorher mitteilen.
Ein Formular, mit dem Sie eine Kirrung in Ihrem Revier anzeigen können, haben wir für Sie verlinkt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass nach dem aktuellen Bußgeldkatalog des Landes NRW Bußgelder zwischen 500 und 1.000 EUR verhängt werden, wenn Sie die Kirrung nicht bei uns anzeigen.
Unter weiterführende Informationen finden Sie einen entsprechenden Link zum Umweltministerium.
vor Betrieb der Kirrung
Anzeigeformular für die Kirrung
Sie müssen uns jede Kirrung melden, bevor sie bekirrt wird.