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Infektionsschutz: Meldepflichtige Krankheiten

Details

Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Einzelheiten hierzu finden Sie im Gesundheitsportal Lippe unter Meldepflichtige Infektionserkrankungen.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte, Labore und Einrichtungen zu Meldungen. Man unterscheidet dabei zwischen namentlichen Meldungen und nichtnamentlichen Meldungen sowie Meldungen zu Impfschäden.

Meldepflichtige Krankheiten:

Ärzte, Labore für medizinische Diagnostik und Einrichtungen sind verpflichtet, dem lokal zuständigen Gesundheitsamt Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im § 6 IfSG benannten Krankheiten bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die Meldung sollte namentlich über das Elektronische Melde- und Informationssystem (DEMIS) erfolgen. Nicht namentlich zu melden sind nosokomiale Infektionen (§ 6 Abs. 3 IfSG).

Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern:

Ärzte und Labore für medizinische Diagnostik sind verpflichtet, dem lokal zuständigen Gesundheitsamt Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im § 7 IfSG benannten Krankheiten bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die Meldung sollte namentlich über das Elektronische Melde- und Informationssystem (DEMIS) erfolgen. Nicht namentlich zu melden sind Krankheitserreger nach § 7 Abs. 3 IfSG.

Impfschäden:

Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.

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Zur Erhebung von MRSA sowie Acinetobacter und Enterobacteriaceae mit Carbapenem-Nichtempfindlichkeit oder Carbapenemase-Nachweis stehen Erhebungsbögen zur Verfügung, die Sie nach Bedarf herunterladen können.

Kosten

Hinweise

Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.

Die Gesundheitsaufsicht hat eine Rufbereitschaft für akute Meldungen mit dringendem Handlungsbedarf außerhalb der Dienstzeiten eingerichtet, Sie erreichen diese über die Leitstelle des Kreises Lippe telefonisch unter +49 5261 66600 rund um die Uhr. Darüber hinaus können Sie die Rufbereitschaft der Gesundheitsaufsicht per E-Mail erreichen: gesundheitsschutz@kreis-lippe.de.

Verfahrensablauf

Bitte senden Sie die Meldung innerhalb von 24 Stunden an unsere

spezielle Melde-Fax-Nummer +49 5231 63011 3110 oder per E-Mail an Gesundheitsschutz@kreis-lippe.de.

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