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Seiteneinstiegsberatung

Details

In Deutschland besteht eine Schulpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Bei Jugendlichen, die bereits 10 Schulbesuchsjahre aufweisen und noch nicht 18 Jahre alt sind, besteht eine Berufsschulpflicht bis zum 18. Lebensjahr.
Für schulpflichtige neuzugewanderte Kinder und Jugendliche im Bereich der weiterführenden Schulen, die nicht oder nicht ausreichend deutsch sprechen, bieten wir mit der Seiteneinstiegsberatung Informationen und Unterstützung an. Wir unterstützen die Kinder und Jugendlichen sowie die Eltern bei der Anmeldung an der Schule.

Kinder im Grundschulalter können von den Erziehungsberechtigten direkt an einer entsprechenden Schule angemeldet werden.

Für Schülerinnen und Schüler, die neu in den Kreis Lippe gezogen sind und noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, bieten wir ausführliche Beratungsgespräche. Ziel dieser Beratungsgespräche ist es, Möglichkeiten der Integration in das deutsche Schulsystem aufzuzeigen und bei der Suche nach einer geeigneten wohnortnahen Schule zu unterstützen. Wir wollen erreichen, dass die Kinder und Jugendlichen möglichst schnell die deutsche Sprache lernen und in das Regelschulsystem einsteigen können.

Um das zu erreichen, nehmen wir die persönlichen Daten und die bisherige Schullaufbahn im Herkunftsland auf und ermitteln die vorhandenen deutschen Sprachkenntnisse.

Nach der ausführlichen Beratung können wir idealerweise eine passende Schule (zumeist mit einer internationalen Klasse oder Sprachfördergruppe) empfehlen.
Zusätzlich melden wir die Kinder und Jugendlichen zu einer gesundheitlichen Untersuchung beim Gesundheitsamt Lippe an.

Kosten

Hinweise

Damit wir für Ihr Anliegen und das Gespräch ausreichend Zeit haben, sprechen wir mit Ihnen feste Gesprächstermine ab.
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihren Terminen.

Voraussetzungen

Die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen

  • sprechen kein oder nur wenig Deutsch und
  • haben bisher noch keine Schule in Deutschland besucht.

Unterlagen

  • Ausweispapiere
  • Meldebescheinigung
  • soweit vorhanden:
    Schulzeugnisse aus dem Herkunftsland

Bearbeitungsdauer

ungefähr 2 - 4 Wochen

Verfahrensablauf

Normalerweise teilen uns die Städte und Gemeinden uns die "neuen" schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen mit. Wir laden dann zu einem persönlichen Beratungsgespräch ein.
Eltern, Begleitpersonen und andere Unterstützer können aber auch von sich aus einen Termin mit uns vereinbaren.

Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen und einen Übersetzer mit zu dem Termin. Auf Anfrage kann ein Übersetzer durch uns gestellt werden.

Möglichst zeitnah nach dem Gespräch erhalten Sie eine Empfehlung für eine geeignete Schule.

Weiterführende Informationen

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