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Führerschein erweitern (Schlüsselzahlen B96/B196)

Details

Zur Eintragung der Schlüsselzahlen muss eine Bestätigung über die Teilnahme von der Fahrschule an unser E-Mail-Postfach fahrerschulungen@kreis-lippe.de geschickt werden.
Im Anschluss vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Fahrerlaubnis Klasse B erweitern.

Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm führen. Die zulässige Gesamtmasse darf dabei 3.500 Kilogramm überschreiten, aber 4.250 Kilogramm nicht übersteigen.

Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum. Die Motorleistung darf dabei bei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

Zum Führen der Schlüsselzahlen müssen Sie die Fahrerschulung absolvieren, die in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt ist.

Kosten

Es fallen Kosten an.

Zahlungsweisen:

  • Debitkarte

  • Kreditkarte

Hinweise

Die Schlüsselzahl B96 stellt eine Zuteilung dar, die in der gesamten Europäischen Union (EU) gültig ist.

Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Schlüsselzahl. Die dadurch entstehende Berechtigung gilt daher nur in Deutschland.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Deshalb ist mit ihr auch zum Beispiel die Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich.

Fristen

Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.

Voraussetzungen

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B196 (Krafträder mit maximal 125 cm³) bestehen folgende Voraussetzungen:

  1. Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit 5 Jahren oder länger

  2. Mindestalter von 25 Jahren bei Eintragung der Schlüsselzahl

  3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrerschulung“ von mindestens 9 Unterrichtseinheiten (Anlage 7b FEV)

  4. Zwischen Fahrerschulung und Eintragung darf maximal 1 Jahr liegen

Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl erwerben Sie keine Fahrerlaubnis der Klasse A1! Die Erweiterung auf die Klasse A2 ist nicht möglich.


Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 (Pkw-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen -einschließlich Beladung- nicht mehr als 4.250 kg wiegen) bestehen folgende Voraussetzungen:

  1. Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B

  2. Nachweis gemäß Anlage 7a der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrerschulung“ von mindestens 7 Unterrichtseinheiten.

Unterlagen

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit:

  • Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument

  • Führerschein

  • 1 aktuelles biometrisches Passbild

  • Bescheinigung über die absolvierte entsprechende Fahrerschulung (im Original)

  • falls Ihr Führerschein nicht vom Kreis Lippe ausgestellt wurde:
    Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde

  • Falls die Schulung bei einer Fahrschule außerhalb des Kreises Lippe absolviert wurde:
    Ausbildungsnachweis

Zur Eintragung der Schlüsselzahlen muss vorab eine Bestätigung über die Teilnahme von der Fahrschule an unser E-Mail-Postfach fahrerschulungen@kreis-lippe.de geschickt werden.

Bearbeitungsdauer

ungefähr 2 - 3 Wochen

Verfahrensablauf

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es direkt zur Terminvereinbarung: Schlüsselzahl eintragen (B96/B196/B197)**

Zur Eintragung der Schlüsselzahlen muss vorher eine Bestätigung über die Teilnahme von der Fahrschule an unser E-Mail-Postfach fahrerschulungen@kreis-lippe.de geschickt werden.

Sie beantragen die Eintragung der Schlüsselzahl und weisen uns die Fahrerschulung nach. Wir prüfen und lassen einen neuen Kartenführerschein für Sie ausfertigen.

Wichtige Daten - die Karteikartenabschrift

Wenn Ihr Führerschein nicht in Lippe ausgestellt wurde, kennen wir Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht.
Bitte lassen Sie möglichst vor Antragstellung von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, eine Karteikartenabschrift an uns senden. Das geht per E-Mail fuehrerscheinstelle[at)kreis-lippe.de oder per Fax +49 5231 62-184.

Anderenfalls müssen wir selbst die erforderlichen Daten anfordern. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit.

Weiterführende Informationen

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