Bei Verlust der Fahrerkarte (beispielsweise durch Diebstahl) oder bei einer Fehlfunktion beantragen Sie bei uns eine Ersatzkarte. Sie benötigen die gleichen Unterlagen wie bei der erstmaligen Beantragung. Eine Ersatzkarte erhält das gleiche Gültigkeitsdatum wie die bisherige Karte.
Wir schicken die Karte zur Überprüfung an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Wenn ein Herstellungsfehler vorliegt, wird die Karte kostenlos ersetzt. Liegt der Fehler daran, dass die Fahrerkarte beschädigt ist, dann wird sie gebührenpflichtig ersetzt.
Haben Sie die Karte verloren, müssen das bei uns persönlich an Eides statt versichern. Ist die Karte gestohlen worden, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis mit (zum Beispiel Diebstahlsanzeige bei der Polizei).
Für eine eidesstattliche Versicherung fallen Zusatzkosten an.
Hinweise:
Wir sind ausschließlich für die Antragsannahme und die Ausgabe von Fahrerkarten zuständig.
Wir können keinerlei Auskünfte darüber geben, wann ein Fahrzeug zwingend mit einem digitalen Tachograph ausgestattet sein muss, unter welchen Voraussetzungen ein solcher genutzt werden muss oder wann im Ausnahmefall ein Fahrzeug ohne Fahrerkarte gefahren werden darf.
Zu diesen Bereichen des Güterkraftverkehres können Ihnen unter anderem die Berufsgenossenschaften und das Amt für Arbeitsschutz Auskunft geben.
Für die Ausgabe anderer Karten als der Fahrerkarte (Werkstattkarten, Unternehmerkarten und Kontrollkarten) sind in Nordrhein-Westfalen die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz zuständig. Weitere Auskünfte über diese Karten erhalten Sie dort.