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Führerschein Frist verlängern C1, C1E, C, CE und CE79 (Lkw)

Details

Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E , C, CE und CE79 (Lkw) werden auf 5 Jahre befristet erteilt. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie Ihren Kartenführerschein bei uns beantragen.
Eine Verlängerung der noch gültigen Klasse erfolgt jeweils für weitere 5 Jahre.
Sie können eine Verlängerung auch dann beantragen, wenn die Fristen und Führerschein-Klassen bereits abgelaufen sind. Dann erfolgt eine sogenannte "Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit".

Die genaue zeitliche Befristung Ihrer Fahrerlaubnisklassen finden Sie in Spalte 11 auf der Rückseite Ihres EU-Kartenführerscheins.

Fahrerlaubnisklassen (Klasse 3), die nach altem Recht, also vor 1999, unbefristet ausgestellt wurden, bleiben gültig. Mit einem Führerschein der Klasse 3, der vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurde, bekommen Sie beim Umtausch in einen Kartenführerschein die Lkw-Klassen C1 und C1E unbefristet. Sie benötigen keine ärztlichen Gutachten zur Verlängerung.

Haben Sie einen Führerschein der Klasse CE 79, dann ist die Fahrerlaubnis bis zu Ihrem 50. Geburtstag gültig. Sie kann verlängert werden.

Hinweise

Begriffe im Kontext

99108048020001, Führerscheinstelle, Straßenverkehrsamt, StVA, behördliche Erlaubnis, ce 79, Fahrerlaubnisbehörde, Fluppe, Führerscheinstelle, Lappen, Schlüsselzahl 79, Verlängerung Lkw-Führerschein

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