Reisekosten gliedern sich in Aufwendungen für Dienstreisen und für Fortbildungen. Den Beschäftigten soll die Möglichkeit gegeben werden, sich die bei einer Dienstreise entstandenen Aufwendungen erstatten zu lassen. Das können beispielsweise Fahrtkosten, Wegstreckenentschädigung, Mitnahmeentschädigung für Bedienstete und schweres Gepäck (mindestens 40 kg), Tagegeld, Übernachtungskosten sowie Nebenkosten sein.
Fahrtkosten
Wegstreckenentschädigung pro km bei Nutzung aus dienstlichem Grund:
0,30 EUR bei privatem Kraftfahrzeug
0,20 EUR bei privatem zweirädrigen Kraftfahrzeug oder Fahrrad
0,10 EUR beim Mittführen eines Pkw-Anhängers
Mitnahmeentschädigung pro km:
0,05 EUR pro Person oder pro besonders schwerem / sperrigem Gepäckstück
Tagegeld
Ein Anspruch entsteht, wenn die Dienstreise mehr als 8 Stunden dauert.
Höhe der Tagesgeldsätze bei:
Abwesenheit von mehr als 8 – 11 Stunden: 6,00 EUR
Abwesenheit von mehr als 11 - 24 Stunden: 12,00 EUR
Abwesenheit je vollem Tag: 24,00 EUR
- unentgeltlich bereitgestellte Verpflegung verringert das Tagegeld entsprechend -
Übernachtungskosten:
20,00 EUR bei privater Übernachtung ohne Beleg
80,00 EUR Höchstsatz pro Nacht
12,00 EUR Höchstsatz Frühstück
- höhere Übernachtungskosten müssen Sie ausreichend begründen -
Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt 6 Monate nach Entstehen.
Erstattungsfähig sind nur Kosten, die in einem dienstlichen Zusammenhang stehen oder die in Verbindung mit dem Dienstgeschäft entstanden sind.
Antragsformular (Reisekostenantrag)
Dienstreisegenehmigung oder Abordnung
Hotelrechnungen und sonstige Belege
(zum Beispiel Seminargebühren, Parkquittungen, Fahrkarten)
Sie legen den Reisekostenantrag mit allen Belegen vor. Die Höhe der Erstattung hängt von der Art und Dauer der Reise ab. Wir berechnen die Ihnen zustehenden Reisekosten und erledigen die Auszahlung.