Die öffentlichen Schulen stehen allen Kindern und Jugendlichen, die für die Dauer oder vorübergehend im Land NRW wohnen, in gleicher Weise offen.
Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler steht zunächst das Erlernen der deutschen Sprache an erster Stelle vor jeder anderen notwendigen oder wünschenswerten Zielsetzung des Unterrichts. Gemeinsamer Unterricht deutscher und neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler hat Vorrang vor jeder getrennten Form.
Für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sind die Herkunftssprache und die nationale Kultur von besonderer Bedeutung, da einige Kinder zu Hause mehrsprachig aufwachsen. Darum werden nach Möglichkeit Herkunftssprache und Landeskunde in Ergänzung zum regulären Unterricht angeboten. Der herkunftssprachliche Unterricht (HSU) wird von Lehrkräften erteilt, die in ihrem Heimatland ein Lehramt in der zu unterrichtenden Sprache oder einen anderen Hochschulabschluss erworben haben.
Was ist herkunftssprachlicher Unterricht und warum wird er angeboten?
Für Schülerinnen und Schüler mit einer Zuwanderungsgeschichte ist Unterricht in der Herkunftssprache ein zusätzliches Angebot. Für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen sind Herkunftssprache und nationale Kultur oft von besonderer Bedeutung.
Darum werden Herkunftssprache und Landeskunde in Ergänzung zum regulären Unterricht im herkunftssprachlichen Unterricht angeboten. Die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift sollen erhalten und nach Möglichkeit erweitert werden. Außerdem sollen wichtige kulturelle Kompetenzen vermittelt werden.
HSU ist zusätzlicher Unterricht, der keinen regulären Unterricht ersetzt. Der HSU findet im Anschluss an den regulären Unterricht statt; in der Regel also am Nachmittag. Auch der HSU findet nach festgelegten Lehrplänen statt.
Dieses Angebot kann an öffentlichen Schulen dann eingerichtet werden, wenn es finanziell und organisatorisch möglich und sinnvoll ist.
Lerngruppen für den HSU können eingerichtet werden, wenn dauerhaft folgende Teilnehmerzahlen für eine gemeinsame Herkunftssprache erreicht werden können:
in der Primarstufe mindestens 15 Schülerinnen und Schüler,
in der Sekundarstufe I mindestens 18 Schülerinnen und Schüler.
Normalerweise umfasst der HSU 3 Wochenstunden je Lerngruppe.
In Lippe werden zurzeit folgende Sprachen angeboten:
Arabisch
Griechisch
Italienisch
Polnisch
Russisch
Türkisch
Unter weiterführende Informationen finden Sie eine Datei verlinkt, welcher HSU aktuell wo angeboten wird.
Grundsätzlich kann jeder Schüler und jede Schülerin mit Migrationshintergrund am HSU der Herkunftssprache teilnehmen. Der Regelunterricht darf aber durch den HSU nicht verpasst oder beeinträchtigt werden.
Die Schulen informieren Sie bei der Einschulung in die Primarschule beziehungsweise bei der Umschulung in die Sekundarstufe I über die Möglichkeit von HSU.
Eine Anmeldung gilt jeweils für die Primarstufe, also 1. bis 4. Schuljahr oder für die Sekundarstufe I, also für das 5. bis 9. beziehungsweise 10. Schuljahr, gilt.
Die Anmeldung muss somit nicht jährlich wiederholt werden.
Die Eltern erhalten ein Anmeldeformular, das sie ausgefüllt und unterschrieben an die Schule zurück reichen. Die Schule reicht die Anmeldung mit Schulstempel an das Schulamt weiter.
Falls bei uns Anmeldungen aus Schulen eingehen, in denen bisher kein HSU erteilt wird, muss die Bezirksregierung entscheiden, ob und wie der zusätzliche Bedarf gedeckt werden kann.
Die Lehrkraft stellt über die Teilnahme am HSU und die Bewertung der Leistungen eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung erhält dann die Stammschule Ihres Kindes rechtzeitig für das Zeugnis.
Im Zeugnis wird dann unter Bemerkung aufgenommen:
„XXX hat am Unterricht in der Herkunftssprache ____ teilgenommen. Ihre/Seine Leistungen werden mit ________ bewertet (BASS 13-63 Nr. 3/Nr. 6.4)“.
Diese Bescheinigung bleibt bei der Schule, Ihr Kind bekommt sie nicht ausgehändigt.
Am Ende des Bildungsganges in der Sekundarstufe I legen die Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig am HSU teilgenommen haben, eine Sprachprüfung ab. Diese Sprachprüfung entspricht im Niveau dem angestrebten Abschluss. Die Teilnahme an der Prüfung ist verpflichtend.
Das Ergebnis der Sprachprüfung wird in das Abschlusszeugnis aufgenommen.
Unter „Leistung“ wird die Prüfungsnote angegeben und unter „Bemerkung“ wird aufgeführt, dass die Note auf einer Sprachprüfung nach Teilnahme am HSU beruht und auf welcher Anspruchshöhe sie abgelegt wurde.
Eine separate Bescheinigung gibt es nicht.
Eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung kann eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen.
Bitte nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Schulen.
Anmeldung für das kommende Schuljahr bis zum 31.03.
Ihr Kind hat einen Migrationshintergrund
Bei der Einschulung in die Grundschule beziehungsweise bei der Umschulung in die Sekundarstufe I informiert die Schule Sie über die Möglichkeit von HSU. Sie geben das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular bei der Schule ab. Die Schule gibt die Anmeldung mit dem Schulstempel an uns weiter.
Die Anmeldung gilt für die komplette Primarstufe, also die Klassen 1 bis 4. In der Sekundarstufe I gilt sie für die Klassen 5 bis 9 beziehungsweise Klasse 10.
Sie müssen die Anmeldung also nicht jährlich wiederholen.
Die Abmeldung vom HSU kann nur zum Schuljahresende schriftlich durch den Erziehungsberechtigten erfolgen.