Im Kraftfahrzeuggewerbe, vor allem bei Kfz-Herstellern, Kfz-Händlern und Kfz-Werkstätten, besteht die Notwendigkeit, auch nicht zugelassene Fahrzeuge an einen anderen Ort zu überführen oder mit ihnen Probefahrten durchzuführen. Fallen solche Fahrten häufig an, kann die Zulassungsstelle zuverlässigen Herstellern, Händlern oder Werkstätten ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung zuteilen („Rotes Dauerkennzeichen“).
Wissenswertes:
Die Verwendungsmöglichkeit der roten Kennzeichen ist eingeschränkt. Sie dürfen nur für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten benutzt werden.
Die einzelnen Fahrten sind so definiert
Überführungsfahrten sind Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort dienen
Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen
Prüfungsfahrten sind Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
Rote Kennzeichen dürfen nur für betriebliche Zwecke benutzt werden. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Alle Fahrten sind in einem Fahrtenbuch zu dokumentieren.
Bei einem nicht ordnungsgemäßen Umgang mit einem roten Kennzeichen widerrufen wir es oder verweigern eine Verlängerung.
Auch die Zuteilung eines roten Kennzeichens unterliegt der Kfz-Steuerpflicht. Nähere Auskunft dazu erhalten Sie beim Hauptzollamt Bielefeld, Tel.: +49 521 3047-0.
Hinweis:
Die roten Dauerkennzeichen für Händler (LIP-06...) sind nicht gleichzusetzen mit den roten Kennzeichen für historische Fahrzeuge (LIP-07...).
Wir informieren Sie gern über die Unterschiede.