Im Kraftfahrzeuggewerbe, vor allem bei Kfz-Herstellern, Kfz-Händlern und Kfz-Werkstätten, besteht die Notwendigkeit, auch nicht zugelassene Fahrzeuge an einen anderen Ort zu überführen oder mit ihnen Probefahrten durchzuführen. Fallen solche Fahrten häufig an, kann die Zulassungsstelle zuverlässigen Herstellern, Händlern oder Werkstätten ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung zuteilen („Rotes Dauerkennzeichen“).
Wissenswertes:
Die Verwendungsmöglichkeit der roten Kennzeichen ist eingeschränkt. Sie dürfen nur für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten benutzt werden.
Die einzelnen Fahrten sind so definiert
Überführungsfahrten sind Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort dienen
Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen
Prüfungsfahrten sind Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
Rote Kennzeichen dürfen nur für betriebliche Zwecke benutzt werden. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Alle Fahrten sind in einem Fahrtenbuch zu dokumentieren.
Bei einem nicht ordnungsgemäßen Umgang mit einem roten Kennzeichen widerrufen wir es oder verweigern eine Verlängerung.
Auch die Zuteilung eines roten Kennzeichens unterliegt der Kfz-Steuerpflicht. Nähere Auskunft dazu erhalten Sie beim Hauptzollamt Bielefeld, Tel.: +49 521 3047-0.
Hinweis:
Die roten Dauerkennzeichen für Händler (LIP-06...) sind nicht gleichzusetzen mit den roten Kennzeichen für historische Fahrzeuge (LIP-07...).
Wir informieren Sie gern über die Unterschiede.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Debitkarte
Kreditkarte
Die Zuteilung roter Kennzeichen ist in der Regel befristet.
Wenn die Voraussetzungen weiter vorliegen, können Sie kurz vor Ablauf der Geltungsdauer eine Verlängerung beantragen.
Sie müssen
Zusätzliche Voraussetzungen sind:
vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
aktuelle Gewerbeanmeldung
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für rote Kennzeichen
SEPA-Mandat für die Kfz-Steuern
bei juristischen Personen (zB GmbH, UG, AG, KG)
vollständiger aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Reisepass / Personalausweis des Firmeninhabers bzw. der vertretungsberechtigten Person/en lt. Handelsregisterauszug
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde
(Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - Zulassungsstelle. Bitte "Rote Dauerkennzeichen" als Verwendungszweck angeben)
einen Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9, Empfänger: Zulassungsstelle Kreis Lippe, Zweck: Rote Dauerkennzeichen).
Die Auskunft beantragen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder online https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
In der Regel direkt im Termin.
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung**
Ein rotes Kennzeichen können Sie ausschließlich in der Zulassungsstelle Detmold erhalten.