Wenn Sie einen nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit dem Gesundheitsamt anzeigen. Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Zu den nichtakademischen Heilberufen zählen in NRW:
Diätassistentin und Diätassistent
Ergotherapeutin und Ergotherapeut
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und -pfleger
Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger
Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin und -assistent
Fachgesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger für
Intensivpflege und Anästhesie
Krankenhaushygiene
Psychiatrie
den Operationsdienst
Hebamme und Entbindungspfleger
Heilpraktikerin und Heilpraktiker
Logopädin und Logopäde
Masseurin und medizinische Bademeisterin / Masseur und medizinischer Bademeister
Medizinisch-technische Laborassistentin und Medizinisch technischer Laborassistent
Medizinisch-technische Radiologieassistentin und Medizinisch technischer Radiologieassistent
Medizinisch-technische Assistentin und Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik
Orthoptistin und Orthoptist
Pharmazeutisch–technische Assistentin und Pharmazeutisch–technischer Assistent
Physiotherapeutin und Physiotherapeut
Podologin und Podologe
Rettungsassistentin und Rettungsassistent
Rettungssanitäterin und Rettungssanitäter
Melden müssen Sie grundsätzlich den Beginn und die Beendigung der beruflichen Tätigkeit. Auch wesentliche Veränderungen melden Sie uns mit den erforderlichen Unterlagen.
Dieses Meldeverfahren gilt auch für Dienstleistende nach Artikel 5 Richtlinie 2005/36/EG, die zur Erbringung von Dienstleistungen von einem anderen europäischen Staat nach Deutschland wechseln.
Hinweis für Hebammen und Entbindungspfleger:
Seit dem 01.04.2024 ist die Zuständigkeit für den Beruf der Hebammen und Entbindungspfleger auf die Bezirksregierung Detmold übergegangen. Die Anmeldung erfolgt über ein Fachverfahren.
Alle weiteren Informationen und einen Link zum Fachverfahren finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung:
Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung