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Berufe des Gesundheitswesens anmelden

Details

Wenn Sie einen nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit dem Gesundheitsamt anzeigen. Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Zu den nichtakademischen Heilberufen zählen in NRW:

  • Diätassistentin und Diätassistent

  • Ergotherapeutin und Ergotherapeut

  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und -pfleger

  • Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger

  • Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin und -assistent

  • Fachgesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger für

    • Intensivpflege und Anästhesie

    • Krankenhaushygiene

    • Psychiatrie

    • den Operationsdienst

  • Hebamme und Entbindungspfleger

  • Heilpraktikerin und Heilpraktiker

  • Logopädin und Logopäde

  • Masseurin und medizinische Bademeisterin / Masseur und medizinischer Bademeister

  • Medizinisch-technische Laborassistentin und Medizinisch technischer Laborassistent

  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin und Medizinisch technischer Radiologieassistent

  • Medizinisch-technische Assistentin und Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik

  • Orthoptistin und Orthoptist

  • Pharmazeutisch–technische Assistentin und Pharmazeutisch–technischer Assistent

  • Physiotherapeutin und Physiotherapeut

  • Podologin und Podologe

  • Rettungsassistentin und Rettungsassistent

  • Rettungssanitäterin und Rettungssanitäter

Melden müssen Sie grundsätzlich den Beginn und die Beendigung der beruflichen Tätigkeit. Auch wesentliche Veränderungen melden Sie uns mit den erforderlichen Unterlagen.

Dieses Meldeverfahren gilt auch für Dienstleistende nach Artikel 5 Richtlinie 2005/36/EG, die zur Erbringung von Dienstleistungen von einem anderen europäischen Staat nach Deutschland wechseln.

Hinweis für Hebammen und Entbindungspfleger:

Seit dem 01.04.2024 ist die Zuständigkeit für den Beruf der Hebammen und Entbindungspfleger auf die Bezirksregierung Detmold übergegangen. Die Anmeldung erfolgt über ein Fachverfahren.

Alle weiteren Informationen und einen Link zum Fachverfahren finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung:

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-2/dezernat-24/gesundheitsfachberufe/hebammen


Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung

Begriffe im Kontext

99050063261000,ambulanten Pflegedienst anmelden, ambulanter Pflegedienst, Berechtigungsnachweis, Berufserlaubnis, Berufserlaubnisurkunde, Berufsurkunde, Berufszulassung, Erlaubnisurkunde, Gesundheitsfachberuf, Heilpraktikergesetz, Medizinalaufsicht, nichtakademischer Heilberuf, ÖGD, Qualifikationsnachweise, Tätigkeiten im Gesundheitsbereich

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