Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen deutschen Jagdscheins sein.
Der Kreis Lippe ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, unter anderem auch für das Ausstellen von Jagdscheinen.
Für ausländische Staatsangehörige, die keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, gibt es den Ausländerjagdschein. Falls der Hauptwohnsitz nicht in Deutschland ist, richtet sich die örtliche Zuständigkeit danach, wo gejagt werden soll.
Ein Ausländerjagdschein kann als Jahresjagdschein für 1, 2 oder 3 Jagdjahre erteilt und verlängert werden oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Sie übersenden den vollständigen Antrag (Formular + Anlagen):
a) per E-Mail: jagdscheinantrag@kreis-lippe.de
b) per Fax: +49 5231 63011–1934
oder
c) per Post:
Kreis Lippe - untere Jagdbehörde
32754 Detmold
Die untere Jagdbehörde überprüft Ihre Zuverlässigkeit.
Sofern die Einverständniserklärung zur automatisierten Zuverlässigkeitsprüfung vorliegt, ist die Prüfung bereits im Vorfeld erfolgt.
Sie bekommen unaufgefordert eine Mitteilung, dass Sie sich einen Termin zur Ausstellung des Jagdscheins bzw. Eintragung der Verlängerung vereinbaren können.
Buchen Sie bitte erst einen Termin, wenn Sie dazu ausdrücklich aufgefordert werden.
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Hinweis:
Haben Sie eine E-Mail-Adresse angegeben, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über E-Mail. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails.