Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen deutschen Jagdscheins sein.
Der Kreis Lippe ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, unter anderem auch für das Ausstellen von Jagdscheinen.
Für ausländische Staatsangehörige, die keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, gibt es den Ausländerjagdschein. Falls der Hauptwohnsitz nicht in Deutschland ist, richtet sich die örtliche Zuständigkeit danach, wo gejagt werden soll.
Ein Ausländerjagdschein kann als Jahresjagdschein für 1, 2 oder 3 Jagdjahre erteilt und verlängert werden oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Sie übersenden den vollständigen Antrag (Formular + Anlagen):
a) per E-Mail: jagdscheinantrag@kreis-lippe.de
b) per Fax: +49 5231 63011–1934
oder
c) per Post:
Kreis Lippe - untere Jagdbehörde
32754 Detmold
Die untere Jagdbehörde richtet ein Auskunftsersuchen an die Waffenbehörde. Diese prüft die Zuverlässigkeit und Eignung und teilt der unteren Jagdbehörde das Ergebnis dieser Prüfung mit.
Sie bekommen unaufgefordert eine Mitteilung, dass Sie sich einen Termin zur Ausstellung des Jagdscheins bzw. Eintragung der Verlängerung vereinbaren können.
Buchen Sie bitte erst einen Termin, wenn Sie dazu ausdrücklich aufgefordert werden.
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Hinweis:
Haben Sie eine E-Mail-Adresse angegeben, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über E-Mail. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails.
Ein-Jahresjagdschein: 45,00 EUR
Zwei-Jahresjagdschein: 60,00 EUR
Drei-Jahresjagdschein: 75,00 EUR
Tagesjagdschein (14 Tage): 20,00 EUR
Jagdschein-Ersatzausstellung: 35,00 EUR
Zahlungsweisen:
Überweisung
zusätzlich
Wird erteilt, wenn anzunehmen ist, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller ausreichende Kenntnisse des Jagdwesens besitzt.
--> Vorlage eines vom Heimatland ausgestellten Jagdscheines oder Nachweis einer dort bestandenen Jägerprüfung erforderlich.
Wird nur erteilt, wenn eine anerkannte ausländische Jägerprüfung bestanden ist.
Ob die Jägerprüfung anerkannt im obigen Sinn ist, können Sie in der Verwaltungsvorschrift zum Landesjagdgesetz NRW nachlesen oder bei der unteren Jagdbehörde erfragen.
Personalausweis oder Reisepass
gültiger Jagdschein oder Jagdkarte des Heimatlandes
(eventuell mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers)
oder
Nachweis über bestandene Jägerprüfung des Heimatlandes
Versicherungsnachweis
(Deckungssumme mindestens 500.000 EUR für Personenschäden und 50.000 EUR für Sachschäden).
Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
Eine Beitragsrechnung reicht nicht aus.
Nachweis einer Jagdgelegenheit im Kreis Lippe (beispielsweise die Jagdeinladung)
sofern bereits vorhanden: Kopie aller bedruckten Seiten des deutschen Jagdscheins