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Neuerteilung (Wiedererteilung) der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht

Details

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne auch per E-Mail unter fuehrerscheinstelle(at)kreis-lippe.de oder telefonisch unter +49 5231 62-1234 zur Verfügung.

Hinweise

Begriffe im Kontext

99108047236000, Führerscheinstelle, Straßenverkehrsamt, StVA, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisantrag, Führerscheinantrag, Führerschein beantragen, Führerschein wieder kriegen, Führerschein wiederkriegen, Sperrfrist, Wiedererlangung

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