Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne auch per E-Mail unter fuehrerscheinstelle(at)kreis-lippe.de oder telefonisch unter +49 5231 62-1234 zur Verfügung.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Überweisung
bei Abholung des Führerscheins
Debitkarte
Kreditkarte
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Lippe haben.
Für alle Führerscheinklassen:
Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
oder Kopie des Reisepasses
1 aktuelles biometrisches Passbild
Nachweis über die Unterweisung in Erster Hilfe
Führungszeugnis
(Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - Führerscheinstelle)
Zusätzlich für
Klasse A1, A2, A, B, BE, AM, L, T
Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Klasse C1, C, C1E oder CE
Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
Klasse D1, D, D1E oder DE
Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
ungefähr 6 - 8 Wochen
Sie können den Antrag online stellen und alle nötigen Unterlagen hochladen. Möchten Sie den Antrag auf Papier stellen, übersenden Sie uns bitte den Antrag mit allen weiteren Unterlagen per Post. Sie erhalten nach Bearbeitung eine schriftliche Nachricht.