Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.
Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für 5 Jahre erteilt.
Hinweis:
Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17"). Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die
mindestens 30 Jahre alt ist,
seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und
maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
Begleitpersonen können auch noch nachträglich ergänzt werden. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).
Hinweis:
Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen.
Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens 6 Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen.
Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens 3 Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.
Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach 2 Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.
Die Bescheinigung über das Fahren mit 17 gilt bis maximal 3 Monate nach dem 18. Geburtstag bzw. bis zur Aushändigung des EU-Kartenführerscheins.
Ab dem 18. Geburtstag dürfen Sie mit der Bescheinigung ohne Begleitperson fahren, wenn der EU-Kartenführerschein noch nicht abgeholt/zugestellt wurde.