Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.
Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für 5 Jahre erteilt.
Hinweis:
Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17"). Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die
mindestens 30 Jahre alt ist,
seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und
maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
Begleitpersonen können auch noch nachträglich ergänzt werden. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).
Hinweis:
Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen.
Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens 6 Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen.
Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens 3 Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.
Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach 2 Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
Überweisung
Die Bescheinigung über das Fahren mit 17 gilt bis maximal 3 Monate nach dem 18. Geburtstag bzw. bis zur Aushändigung des EU-Kartenführerscheins.
Ab dem 18. Geburtstag dürfen Sie mit der Bescheinigung ohne Begleitperson fahren, wenn der EU-Kartenführerschein noch nicht abgeholt/zugestellt wurde.
Antragstellung frühestens 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres
für Bewerber:
für Begleitpersonen:
Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:
Antragsunterlagen
(bei der Fahrschule erhältlich und unter Antragsformulare verlinkt)
Personalausweis oder Reisepass
(bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)
eventuell Meldebescheinigung
1 aktuelles biometrisches Passbild
Sehtestbescheinigung
(bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
von den Erziehungsberechtigten:
Zustimmungserklärung
von jeder Begleitperson:
Kopie Führerschein
Einverständniserklärung
Ein Muster für die Einverständniserklärungen der Begleitpersonen erhalten Sie in der Fahrschule oder bei uns. Die Datei ist ebenfalls unter Antragsformulare verlinkt.
ungefähr 2 -3 Wochen.
Bitte beachten Sie:
Für die Antragstellung ist keine persönliche Vorsprache bei uns erforderlich. Einen Termin brauchen Sie erst zur Abholung des fertigen Führerscheins.
Geben Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Fahrschule ab. Die Fahrschule stempelt Ihren Antrag und leitet ihn an uns weiter.
Wenn Sie die Fahrerlaubnis erhalten, wird direkt in dem Termin die Begleitperson oder Begleitpersonen eingetragen. Sie müssen dafür das ausgefüllte und unterschriebene Formular Einverständniserklärung Begleitperson unbedingt mitbringen.